Prüfbescheinigung reicht nicht für Moped
(ots) - Während einer
Streifenfahrt im nördlichen Landkreis sind Polizeibeamte am
Dienstagabend auf der L382 zwischen Otterberg und Schneckenhausen auf
einen jungen Mann mit einem Kleinkraftrad aufmerksam geworden. Sie
stoppten den Fahrer kurz nach 19 Uhr und ließen sich seine Papiere
zeigen. Dabei kam heraus, dass der 15-Jährige lediglich im Besitz
einer Mofa-Prüfbescheinigung ist - und somit das Moped, das schneller
als 25 km/h fuhr - nicht hätte benutzen dürfen. Auf den 15-Jährigen
kommt nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. |
cri
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Datum: 20.02.2019 - 16:59 Uhr
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