Vom Airport in die Justizvollzugsanstalt
(ots) - Flughafen Hannover:
Am 20.02.2019 nahm die Bundespolizei einen 44-jährigen Deutschen
bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach
Hurghada/Ägypten fest.
Gegen den Betroffenen bestand ein Haftbefehl wegen
Körperverletzung. 2015 zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 EUR,-
EUR ( ersatzweise 40 Tage Haft) verurteilt, beglich er die offene
Rechnung mit der Justiz nicht vollständig und entzog sich im weiteren
Verlauf der Strafvollstreckung.
Aufgrund Mittellosigkeit erfolgte die Überstellung zur
Justizvollzugsanstalt Hannover zur Verbüßung einer - 33 - tägigen
Restersatzfreiheitsstrafe.
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Frank Steigerwald
Telefon: 0175/903 1999
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Datum: 21.02.2019 - 12:19 Uhr
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