Geldstrafe zahlen - oder Freiheitsstrafe absitzen?
(ots) - Wegen einer noch nicht bezahlten
Geldstrafe, ist gegen eine Frau aus dem Stadtgebiet Haftbefehl
erlassen worden. Die Fahnder der Kriminaldirektion rückten am
Mittwoch aus, um der 36-Jährigen einen Besuch abzustatten, und trafen
die Frau auch zu Hause an. Um die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von
60 Tagen abzuwenden, bezahlte die 36-Jährige nun den geforderten
dreistelligen Betrag. Die Fahndung nach der Frau konnte daraufhin
gelöscht werden.
Während sich die Beamten in der Wohnung aufhielten, mussten sie
sich fortwährend Provokationen des (amtsbekannten) Ehemanns der
36-Jährigen anhören, der sich absolut unkooperativ verhielt...
Um einen vierstelligen Betrag, der noch zu bezahlen war, ging es
bei einem 28-jährigen Mann aus dem Stadtgebiet. Nachdem deshalb auch
gegen ihn ein Haftbefehl rausging, kündigten die Kripo-Beamten dem
28-Jährigen telefonisch seine Verhaftung an. Daraufhin entschloss er
sich, die Geldstrafe zu überweisen.
Etwas verwundert hat eine 26-jährige Frau Polizeibeamten die Tür
geöffnet, als diese bei ihr klingelten. Nach ihren Angaben hatte sie
die Geldstrafe "längst bezahlt". Einen entsprechenden Beleg - den sie
bei einer Zahlung erhalten hätte - konnte die Frau dann aber trotz
intensiver Suche nicht finden. Letztlich zahlte die 26-Jährige den
geforderten Betrag in Höhe von mehreren hundert Euro, erhielt dafür
ihren Beleg und konnte eine Verhaftung umgehen... | cri
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Datum: 21.02.2019 - 13:22 Uhr
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