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Kreis Viersen: Haftbefehle kriegen doch nur Schwerverbrecher oder?

ID: 2080736

(ots) -
Der rote Zettel mit dem Haftbefehl kommt aus der Tasche der
Fahnder, die Handschellen klicken, der Mensch wandert ins Gefängnis.
So oder ähnlich stellt man sich gemeinhin den Ablauf einer Festnahme
eines gesuchten Menschen vor. Und viele Menschen sind sich sicher:
Das muss wohl ein Schwerverbrecher sein, denn nur die werden mit
Haftbefehl gesucht. Weit gefehlt: Ein 10-Euro-Knöllchen kann durchaus
ausreichen, den eigenen Namen auf dem roten Zettel lesen zu müssen
und im schlimmsten Fall für das falsche Parken tatsächlich hinter
schwedischen Gardinen zu landen:

Knapp 2000 Haftbefehle gehen im Schnitt pro Jahr bei der Polizei
im Kreis Viersen ein. Weniger als die Hälfte dieser Haftbefehle sind
dabei tatsächlich verurteilten Straftätern oder Tatverdächtigen
gewidmet. Diese Menschen werden gesucht, weil sie eine rechtskräftige
Strafe zu verbüßen haben oder weil sie einer Straftat verdächtig sind
und sich dem Strafverfahren durch Flucht entzogen haben oder sie
haben eine Geldstrafe nicht bezahlt und müssen nun die festgelegte
Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Nicht in allen Fällen endet die
Festnahme wegen eines Haftbefehls auch wirklich im Gefängnis: So
hatte ein 18-jähriger Anrather heute Glück: Gegen ihn lag ein
Untersuchungshaftbefehl wegen Verdachts der Körperverletzung und
Bedrohung vor. Vor dem Haftrichter gelang es dem Mann, den Gang ins
Gefängnis abzuwenden. Der Richter setzte den Haftbefehl unter
Auflagen außer Vollzug und der junge Mann durfte nach Hause gehen.

Gut die Hälfte dieser Haftbefehle sind aber sogenannte
Erzwingungshaftbefehle. Und diese führen uns zurück zu den Knöllchen
wegen falschen Parkens oder anderer Ordnungswidrigkeiten. Dann
nämlich, wenn man ein Bußgeld oder ein Verwarngeld einfach nicht
bezahlt, dann droht am Ende die Erzwingungshaft. Das bedeutet, dass




der Staat dem säumigen Zahler durch die Haft klar machen will, dass
er zahlen muss. Es ist dabei nicht so, dass man die fälligen 10 Euro
durch einen Tag "absitzen" erledigen kann. Man soll im Gefängnis
vielmehr darüber nachdenken und verstehen, dass man sie wird zahlen
müssen.

So ging es in diesen Tagen auch einem 39-jährigen Dülkener. Gegen
den Mann lagen zwei Haftbefehle vor: Eine eintägige Erzwingungshaft
war festgesetzt, weil der Dülkener ein Bußgeld von 10 Euro nicht
bezahlt hatte. Die Erzwingungshaft hätte er mit Zahlung verhindern
können, das wäre ihm vermutlich noch gelungen, wenn denn nicht der
zweite Haftbefehl noch offen gewesen wäre: Der Mann war wegen
Volksverhetzung zu einer Geldstraße in Höhe von 1340,-- Euro
verurteilt worden. Auch die hatte er nicht gezahlt und konnte es auch
nicht. Dafür muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 66 Tagen
absitzen. Da er von der drohenden Verhaftung wusste, war er
untergetaucht. Den Fahndern des KK 4 gelang es am Dienstag, den
Gesuchten in der Wohnung eines Angehörigen festzunehmen. Er hat nun
für 67 Tage eine festen Wohnsitz in einer Justizvollzugsanstalt./ah
(238)




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Viersen

Pressestelle
Antje Heymanns
Telefon: 02162/377-1191
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen(at)polizei.nrw.de

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Datum: 21.02.2019 - 15:15 Uhr
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