Haft dank eines Freundes verhindert
(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle
nach Serbien wurde durch die Bundespolizei ein 51-Jähriger
festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war. Die
Staatsanwaltschaft Koblenz hatte den Mann wegen unerlaubten Umgangs
mit Abfällen bereits 2018 verurteilt. Da der Mann an seiner
Meldeadresse in Köln bisher nicht angetroffen werden konnte und sich
verborgen hielt, wurde der Haftbefehl erlassen. Zunächst konnte der
serbische Staatsangehörige die gesamte Geldstrafe in Höhe von
6.990,19 Euro nicht aufbringen. Der 51-Jährige kontaktierte einen
Freund, um die Summe auftreiben zu können und somit nicht in die
Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank des Freundes gelang ihm dies,
da die Geldstrafe beim Polizeipräsidium Köln eingezahlt wurde.
Dadurch konnte er die Freiheitsstrafe von 136 Tagen doch noch umgehen
und seine Weiterreise fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de
Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.02.2019 - 08:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2080930
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Haft dank eines Freundes verhindert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).