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Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Fasching 2019 -vermehrte Verkehrskontrollen, Warnhinweise und Tipps der Polizei

ID: 2080987

(ots) - Wie in den
Vorjahren hat die Polizei gute Gründe, ihre Verkehrskontrollen in der
"heißen Phase" der närrischen Zeit 2019 zu verstärken. Bei derartigen
Verkehrskontrollen handelt es sich zumeist um eine präventive
Verkehrsmaßnahme, zur Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit des
Fahrzeugführers. Außerdem werden hierbei die Betriebssicherheit des
Fahrzeugs und die Fahrzeugpapiere kontrolliert.

Solche Kontrollen sind auch ohne konkreten Anlass zulässig.

Fahrten unter Alkohol und Drogen werden hart bestraft. Neben einem
Fahrverbot von mindestens einem Monat und Punkten auf dem Flensburger
Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche
Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch
den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch noch berufliche
Konsequenzen hinzu.

Für Fahranfänger ist Alkohol am Steuer ganz tabu. Für sie gilt die
0,0-Promille-Grenze. Radfahrer sind übrigens ab 1,6 Promille
fahruntüchtig!

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Alkohol und Medikamente
gleichzeitig eingenommen werden. In solchen Fällen kann es zu
gefährlichen Wechselwirkungen kommen. Bereits der Genuss kleiner und
kleinster Mengen kann zur Fahruntüchtigkeit führen.

Die Polizei wird daher auch in diesem Jahr während der gesamten
Faschingszeit im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim
verstärkt gegen Alkohol- und Drogensünder im Straßenverkehr vorgehen.

Egal ob Karneval oder Fasching - in der fünften Jahreszeit wird
ausgiebig gefeiert. Leider mit dabei: Die im Volksmund als
K.O.-Tropfen bekannten Flüssigkeiten wie beispielsweise Liquid
Ecstasy. Unbekannte mischen ihren Opfern die Tropfen in Getränke und
machen sie damit willen- oder sogar bewusstlos, um sie anschließend
zu berauben oder zu vergewaltigen. Die Polizei gibt Tipps, wie sich




jeder schützen kann.

Selbst schützen kann man sich am besten, indem man sein Getränk
nicht aus den Augen lässt oder Freunde bittet auf das Getränk zu
achten. Außerdem sollten von Fremden keine offenen Getränke
angenommen werden.

Tipps:

- Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
- von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
- Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre
Getränke nicht aus den Augen.
- Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche
Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter:

www.polizei-beratung.de

Aber auch ohne Zusatz von verbotenen Stoffen kann man schnell
Opfer von Straftaten werden, nämlich dann, wenn man zu tief ins Glas
geschaut hat und nicht mehr Herr über seine Sinne, seines Körpers
ist. Straftäter nutzen diese hilflosen Lagen schamlos aus! Lassen sie
es nicht so weit kommen!

Am Mannheimer Straßenfasching werden auch wieder
Jugendschutzstreifen unterwegs sein. Die Teams schauen speziell,
dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Kein Alkohol für Kinder
unter 16 Jahren! Kein hochprozentiger Alkohol für Jugendliche unter
18 Jahren.

Generelle Tipps zum Fasching sind:

Meiden sie aggressive Gruppen!

Achten Sie auf sich und andere!

Nehmen sie keine offenen Getränke von Leuten an, die sie nicht
kennen!

Helfen sie anderen, die in Not geraten sind!

Melden Sie Übergriffe sofort der Polizei unter dem Notruf 110!




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Kunkel
Telefon: 0621 174-1104
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 22.02.2019 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis



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