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IHK und das Hauptzollamt Rosenheim informierenüber die Auswirkungen eines Brexit für die regionale Exportwirtschaft

ID: 2081164

(ots) -
In drei von der IHK für München und Oberbayern veranstalteten
Informationsvormittagen in Weilheim, Rosenheim und Mühldorf
unterstützten Zollspezialisten des Hauptzollamts Rosenheim bei den
Fragen zum Brexit.

Nach den Fachvorträgen der Spezialisten aus der Wirtschaft und
einer Diskussionsrunde hatten die Vertreter der Unternehmen die
Möglichkeit sich vor Ort bei den für sie zuständigen Beamten der
Zollämter Weilheim , Reischenhart und Altötting-Autobahn, sowie den
Zollfachleuten des Hauptzollamts Rosenheim speziell über die bei
ihnen auftretenden Fragen zum Zoll- und Präferenzrecht, zu
Lieferantenerklärungen und über die Exportkontrolle nach dem Austritt
Großbritanniens aus der EU zu informieren.

Für die Zollbehörden kommen keine neuen Aufgaben hinzu. Die
Abfertigung von Waren aus dem Vereinigten Königreich, welches nach
dem Brexit einem Drittland gleichgestellt sein wird, und der Export
von heimischen Erzeugnissen dorthin ist für den Zoll eine vertraute
Kernaufgabe. In einer Gesamtbewertung der Brexit-Folgen rechnet die
Zollverwaltung allerdings mit einem erhöhten Abfertigungs- und
Kontrollaufwand. In der Folge daraus wird auch mit einem erhöhtem
Personalbedarf gerechnet. Dafür wurden bereits bundesweit 900
Planstellen eingeplant. Auch wurde das Zoll-Abfertigungssystem
"ATLAS" einem Brexit Stresstest unterzogen, welcher die Lastfähigkeit
des Gesamtsystems bewiesen hat.

"Unsere Zöllner sind gut vorbereitet", so auch die Einschätzung
der Referatsleiterin für das Zoll- und Außenwirschaftsrecht der IHK
für München und Oberbayern, Johanna Wegner.

Bei den Unternehmen wird jeweils individuell zu klären sein,
welche Auswirkungen die notwendige Erhebung des Zolls auf das
jeweilige Produkt bzw. auf den firmeninternen Ablauf haben wird, so
das Fazit aller teilnehmenden Fachleuten und Unternehmensvertreter.




Die Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, Patrizia Kaiser,
weist hierzu auf die Angebote des Zolls hin:

"Die Internetseite der deutschen Zollverwaltung (www.zoll.de)
stellt unter "Unternehmen > Zölle > ATLAS > Voraussetzungen für die
Teilnahme" umfangreiche Informationen über die Voraussetzungen zur
Teilnahme am IT-Verfahren ATLAS sowie über den Funktionsumfang von
ATLAS zur Verfügung. Bei weitergehenden Fragen berät Sie auch die
Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion in Dresden (Telefon: 0351
/ 44834-520; E-Mail: info.gewerblich(at)zoll.de). Darüberhinaus stehen
auch das Hauptzollamt Rosenheim und seine Zollämter den
Wirtschaftsbeteiligten in der Region für weiterführende Auskünfte zur
Verfügung."




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 22.02.2019 - 11:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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Rosenheim, Alötting, Mühldorf, Weilheim



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