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Verkehrsunfallstatistik der Polizeiinspektion Schweich für das Jahr 2018

ID: 2081186

(ots) - 1697 Verkehrsunfälle ereigneten sich im Bereich
der Polizeiinspektion Schweich - die Zahl der Verunglückten ist
gestiegen.

*Unfallzahlen angestiegen* Im Jahr 2018 wurden bei der
Polizeiinspektion Schweich insgesamt 1697 Verkehrsunfälle
aufgenommen. Damit ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der
Verkehrsunfälle um 39, dies entspricht ca. 2%, festzustellen. 1328
Unfälle ereigneten sich in der Stadt und der Verbandsgemeinde (VG)
Schweich, sowie in Teilen der VG'en Trier-Land und Ruwer; die
restlichen 369 im Bereich des Stadtgebietes Trier - Stadtteile
Ehrang, Quint, Pfalzel, Biewer und Ruwer mit Eitelsbach.

*Mehr Verletzte - Zahl der Verkehrstoten gesunken* Bei 173
Verkehrsunfällen blieb es nicht nur bei materiellen Schäden; hier
kamen insgesamt 217 Menschen zu Schaden. Das sind 22 mehr als im
Vorjahr und entspricht einem Anstieg um ca.11%. Im Einzelnen war
neben 176 Leichtverletzten und 39 Schwerverletzten kein Verkehrstoter
zu beklagen. Damit fiel die Zahl der Schwerverletzten im Vergleich
zum Vorjahr um 6, die der Leichtverletzten stieg um 39.

*Hauptunfallursache Geschwindigkeit und Abstand* Zu den
Hauptunfallursachen zählt immer noch die überhöhte bzw. nicht
angepasste Geschwindigkeit. Bei 121 Unfällen war die zu hohe
Geschwindigkeit mit- oder alleinursächlich. 83 dieser
Geschwindigkeitsunfälle ereigneten sich außerhalb geschlossener
Ortschaften. Weitere häufige Unfallursachen sind Vorfahrtsfehler(89)
und Nichteinhalten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes(473);
dazu zählt in vielen Fällen auch der Seitenabstand zum Fahrbahnrand.
Etliche dieser Abstandsunfälle ereigneten sich auf Parkplätzen der
Region, wo beim Ein- und Ausparken nicht genügend Abstand zum
Parknachbarn eingehalten wurde. Hinzu kommen viele Unfälle durch
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren (244). Darüber hinaus stellt




aber auch der Alkohol- und Drogenkonsum ein erheblich erhöhtes
Unfallrisiko dar. Unter der Einwirkung berauschender Mittel
ereigneten sich 39 Unfälle, die für die Beteiligten entsprechende
Konsequenzen (Blutprobenentnahme, Sicherstellung von Fahrzeug,
Führerschein, usw.) hatten. Ohne einen vorangegangenen Verkehrsunfall
wurden außerdem bei 112 Verkehrsteilnehmern Maßnahmen wegen Alkohol-
oder Drogenkonsum angeordnet. In weiteren 41 Fällen genügten
präventive Maßnahmen. Hier war es noch nicht zu straf- oder
bußgeldbewehrten Fahrten gekommen. Daher durften die Betroffenen am
nächsten Tag ihr Fahrzeug und ihren Führerschein wieder in Empfang
nehmen und blieben vor weiteren Konsequenzen verschont.

*Zahl der Verkehrsunfälle mit Unfallflucht gestiegen* In 359
Fällen ergriffen die Unfallverursacher zunächst unerkannt die Flucht.
Dies sind fast 21% aller Unfälle und im Vergleich zum Vorjahr 60
Unfallfluchten mehr. Während es einerseits bedauerlich ist, dass sich
Jahr für Jahr zahlreiche Verkehrsteilnehmer ihrer Verantwortung zu
entziehen versuchen, erfreut andererseits das Ergebnis polizeilicher
Ermittlungen. Dank der Aufmerksamkeit von Zeugen und durch akribische
Ermittlungstätigkeit eigens eingesetzter Unfallfluchtsachbearbeiter
konnte eine Aufklärungsquote von 49 % erreicht werden. Damit wurden
176 Straftäter ausfindig gemacht und den Geschädigten eine
Schadenregulierung ermöglicht. Daher ist auch diesmal wieder der Dank
an die aufmerksamen Bürger zu richten, verbunden mit der Bitte an
alle, ihre Beobachtungen möglichst unverzüglich der Polizei
mitzuteilen.

*Zahl der Kinderunfälle gestiegen* 2018 wurden 15 Verkehrsunfälle
mit Kinderbeteiligung registriert. Damit stieg die Zahl der Unfälle
mit Kindern um 3. 8 Kinder wurden als Mitfahrer verletzt. 7-mal
leichtverletzt und 1-mal schwer; 1 Kind wurde als Radfahrer leicht
verletzt. 3 Kinder wurden als Fußgänger leichtverletzt. Zwei
Schulwegunfälle wurden im vergangen Jahr erfasst.

*Unfallbeteiligung von Jungen Fahrern gesunken* Die Unfallzahlen
der als besonders gefährdet geltenden Riskogruppe "Junge Fahrerinnen
und Fahrer" - dies sind die 18- bis 24-jährigen Fahranfänger/innen -
zeigen im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 12,5%. Mit 315
Unfällen - ca. 19% vom Gesamtunfallgeschehen - ist dieses Ergebnis
aber im Vergleich zu dem Bevölkerungsanteil der jungen Menschen (ca.
8%) unstrittig nach wie vor viel zu hoch. 226 dieser Unfälle wurden
durch die jungen Fahrer verursacht. Neben der Hauptunfallursache
Geschwindigkeit (38x) war in 7 Fällen die Missachtung der Vorfahrt
mit ursächlich. In 9 Fällen war Alkohol ursächlich. In 23 Fällen
versuchten die jungen Fahrer, sich durch Flucht zu entziehen, dies
sind 9 mehr als im Vorjahr. Seit Jahren führt die Polizei
Präventionsveranstaltungen zu dem Thema Alhokol- und Drogenkonsum an
Schulen und anderen Jugendeinrichtungen durch, um den jungen Menschen
in Vorträgen und persönlichen Gesprächen die Gefahren und auch die
möglichen persönlichen und rechtlichen Konsequenzen dieser
Handlungsweise aufzuzeigen.

*Unfallbeteiligung von Senioren > 65* Die Betrachtung der
Unfallbeteiligung von Senioren (>= 65 Jahre) zeigt, dass bei den 313
registrierten Unfällen 44 Unfälle mit Personenschaden einhergingen.
224 Unfälle wurden durch die älteren Verkehrsteilnehmer verursacht.
Während bei den jungen Fahrern aufgrund mangelnder Fahrpraxis,
Selbstüberschätzung und höherer Risikobereitschaft immer wieder nicht
angepasste Geschwindigkeit sowie der nicht ausreichende Abstand zum
Tragen kommen, zeigen sich bei den Senioren eher Defizite beim
Ein-/Ausparken/Rückwärtsfahren, bei der Einhaltung des
Rechtsfahrgebotes, sowie der Beachtung der Vorfahrt. In 40 Fällen
versuchten auch Senioren, sich durch Flucht der Verantwortung zu
entziehen.

*Unfallbeteiligung von Senioren > 75* Bei 134 Verkehrsunfällen
(Vorjahr: 119) waren Senioren über 75 Jahre beteiligt. Hierbei wurden
22 Unfälle mit Personenschaden registriert, 7-mal mit schwerem und
15-mal mit leichtem Personenschaden. Bei 99 Unfällen waren die
Senioren Hauptverursacher. 21-mal versuchten sie sich durch Flucht zu
entziehen. Also wurde bei jedem sechsten Unfall die Schädigung
entweder nicht bemerkt oder der Schaden als Bagatelle abgetan.

*Unfallzahlen motorisierter Zweiradfahrer fast gleich geblieben*
Die Gesamtzahl der Zweiradunfälle ist im Vergleich zum Vorjahr um
einen gestiegen, von 45 auf 46 Unfälle. Bei allen Unfällen wurden 46
Verkehrsteilnehmer verletzt, davon 32 leicht und 14 schwer.

*Zahl der Radfahrunfälle leicht gestiegen* Die Auswertung der
Radfahrunfälle ist im Vergleich zum Vorjahr(34x) leicht gestiegen und
zwar 35 Unfälle mit 9 Schwerverletzten, 26 Leichtverletzten. Hiervon
waren bei 23 Unfällen die Radfahrer Hauptverursacher.

*Zahl der Wildunfälle gefallen* Nach der Zunahme der Wildunfälle
im Vorjahr ist in 2018 eine Abnahme zu verzeichnen. Im Vergleich zum
Vorjahr fiel die Zahl um ca. 5%. Insgesamt kam es 483-mal zu
Wildberührung oder zu Ausweichmanövern und Kollisionen infolge von
Wild auf der Fahrbahn. Glücklicherweise blieb es hier im Großen und
Ganzen bei Sachschäden. Wenn sich auch ein Wildunfall in den meisten
Fällen kaum vermeiden lässt, so kann man doch das Unfallrisiko und
auch die Unfallfolgen erheblich verringern, indem man angepasst fährt
und bei Überlandfahrten oder in Waldgebieten jederzeit - vor allem
bei Dämmerung oder Dunkelheit - mit Wildwechsel rechnet. Bei Zeichen
142 StVO (Gefahrzeichen Wild) wird von der Jägerschaft als allgemeine
Faustregel eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 70 km/h
erwartet. Nach § 3 StVO hat jeder Fahrzeugführer seine
Geschwindigkeit ständig den Straßen - und Verkehrsverhältnissen
anzupassen. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der
übersehbaren Strecke halten kann.Es gilt hier ganz besonders der
Grundsatz FAHREN AUF SICHT! Dies gilt auch bei Nacht, wenn die Sicht
auf den Wirkungsbereich der Scheinwerfer begrenzt ist. In
Untersuchungen zur Reduzierung von Wildunfällen wurde als
Gefährdungsgrenze eine Geschwindigkeit von 60 km/h herausgestellt. Es
wurde erläutert, dass bei Abblendlicht ein Tier auf etwa 45 bis 60 m
erkennbar ist und der Anhalteweg eines Pkw auf trockener Fahrbahn bei
einer Geschwindigkeit von knapp 70 km/h ca. 45 m beträgt. Danach
würde der Grundsatz des Fahrens auf Sicht Kraftfahrer verpflichten,
nacht sauf wildgefährdeten Strecken keinesfalls schneller als 60 - 70
km/h zu fahren, um bei Wildwechsel noch rechtzeitig innerhalb der
überschaubaren und vom Abblendlicht ausgeleuchteten Strecke anhalten
zu können.

*Ergebnis der Verkehrsunfallbekämpfungsmaßnahmen* Im Hinblick auf
die Hauptunfallursachen und die Risikogruppen wurden auch im
vergangenen Jahr wieder zahlreiche Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
durchgeführt. Daraus resultierend wurden im Bereich Verkehr insgesamt
-287 Strafanzeigen und -251 Ordnungswidrigkeitenanzeigen
bearbeitet. Daneben wurden -2089 Verwarnungen mit Verwrnungsgeld
erhoben, wobei hier die Hauptursache Verstöße gegen die Gurtpflicht
waren. Außerdem wurden 399 Mängelberichte wegen Mängeln am Fahrzeug,
bzw. Kontrollaufforderungen wegen nicht mitgeführter Dokumente
ausgestellt.

*Ziele* Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden resultieren zu
einem hohen Anteil von 90 Prozent aus der Nichtbeachtung von
Verkehrsvorschriften. Ziel der polizeilichen Überwachung der
Regelbefolgung und der Sanktionierung bei Verstößen ist es deshalb,
Verkehrsunfälle und schwere Unfallfolgen zu verhindern und somit die
Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Eine Verringerung der
durchschnittlichen Geschwindigkeit von 5 Prozent hat eine
Verringerung der Unfälle mit Schwerverletzten um etwa 10 Prozent und
eine Verringerung der Unfälle mit Getöteten um ungefähr 20 Prozent
zur Folge. Im Interesse einer weiteren Verbesserung der
Verkehrssicherheit werden wir dort, wo mangelnde Einsicht und
Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer immer wieder Verkehrsunfälle mit
zum Teil schwerwiegenden Folgen verursachen, wie in den vergangen
Jahren weiterhin intensive Unfallbekämpfungsmaßnahmen durchführen.
Dies wird sich, orientiert an den Hauptunfallursachen, für den
Verkehrsteilnehmer vornehmlich in Geschwindigkeitskontrollen, aber
auch in der Überwachung der Vorfahrtsregeln, der Nutzung der
Rückhaltesysteme - insbesondere Kindersicherung -, der Verhaltens
gegenüber Fußgängern und der verbotenen Handynutzung darstellen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Schweich
Ansprechpartner: Harald Licht
Telefon: 06502/9157-20
pischweich(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pichweich

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Datum: 22.02.2019 - 11:40 Uhr
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