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(KA) Karlsbad - Fasnetumzug in Karlsbad-Ittersbach - Umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet - Vorfälle in den letzten Jahren zwingen zum Handeln

ID: 2081494

(ots) - Aufgrund der Vorkommnisse in den vergangenen
Jahren waren sich Gemeinde, Polizei und Veranstalter einig, dass sich
beim diesjährigen Fasnetumzug einige Dinge ändern müssen. Es geht
darum, dass der Umzug wieder attraktiv wird und maßloser
Alkoholgenuss insbesondere Jugendlicher vermieden wird.

Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit Gemeinde, Polizei,
Landratsamt, Feuerwehr und DRK ein neues Sicherheitskonzept
entwickelt. Ziel dabei ist, beim diesjährigen Umzug am 24. Februar
mit rund 80 Gruppen noch mehr für die Sicherheit der beteiligten
Akteure, der Zuschauer und der Anliegerbereiche zu sorgen.
Insbesondere soll der Alkoholkonsum durch mitgebrachte Alkoholika
eingedämmt werden.

Im vergangenen Jahr querten zahlreiche stark alkoholisierte
Minderjährige ständig die Umzugsstrecke und störten den Umzugsablauf.
Alkoholexzesse Minderjähriger forderten schließlich die
DRK-Bereitschaften enorm. Alle an dem Sicherheitskonzept Beteiligten
waren sich einig, dass es jetzt gilt, mit einschneidenden Maßnahmen
gegenzusteuern.

Der Maßnahmenkatalog beinhaltet unter anderem:

· Die Albtalbahn S 11 aus Richtung Ettlingen fährt ab 11:00 Uhr
nur noch bis zur "Haltestelle Industriegebiet". Von dort erreicht man
zu Fuß (ca. 1,5 Kilometer) den Ort. Die Rückfahrt mit den Zügen ab
Endschleife oder Bahnhof Ittersbach ist jedoch möglich.

· Sämtliche Zufahrten in den Ort Ittersbach sind ab 11:00 Uhr
gesperrt. Fahrzeuge können im Industriegebiet "Stöckmädle" geparkt
werden.

· Die Gemeinde hat für den 24. Februar eine Polizeiverordnung (im
Mitteilungsblatt unter der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen"
abgedruckt) erlassen, wonach es zwischen 11:00 Uhr und 20:00 Uhr
untersagt ist, jeglichen Alkohol in den Ort von außerhalb
mitzubringen. Siehe auch
https://www.karlsbad.de/news?action=view_one_article&article_id=88682





· Innerörtlich dürfen Gastronomie, Geschäfte, Vereine oder auch
beteiligte Umzugsgruppen nur Bier, Wein oder Sekt (keine
branntweinhaltigen Getränke) anbieten.

· Zudem besteht im gesamten Innerortsbereich ein Verzehrverbot für
Branntwein und branntweinhaltige Getränke.

· An den Zugängen zum Ort gibt es Sperr- und Kontrollstellen, an
denen die Einhaltung der Regelungen überprüft wird. Dort wird auch
der Eintritt von 2 Euro pro Person (Kinder sind frei) kassiert.

· Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung werden mit einem
Bußgeld geahndet.

Zu der aufgestockten Anzahl der Security-Dienste kommen
Polizeikräfte. Der Landkreis ist mit drei Jugendschutzteams vor Ort.
Weiter kommen noch Feuerwehr- und DRK-Kräfte dazu. Die
Zufahrtsstraßen zur Umzugsstrecke werden wie bisher durch
Feuerwehrfahrzeuge blockiert. Laut Manuel Ochs vom Zunftrats-Trio
können die rund 60 Hästräger der Ittersbacher Zunft leider nicht am
Umzug teilnehmen. Sie sind ebenfalls als Ordnungskräfte gefordert.
"Wir hoffen, dass durch die Eintrittsgelder wenigstens ein Teil der
diesjährigen Mehrkosten für die Zunft gedeckt werden kann", so Ochs.




Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666 1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 22.02.2019 - 14:38 Uhr
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