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Schleuser ohne Versicherung

ID: 2081555

(ots) - Prüm. Am Mittwochnachmittag kontrollierten Beamte des
Bundespolizeireviers Prüm ein mit vier Personen besetztes Fahrzeug,
welches zuvor aus Belgien eingereist war. Der kongolesische Fahrer
(59) wies sich mit einem abgelaufenen Flüchtlingspass und gültigem
niederländischen Aufenthaltstitel aus und der deutsche Beifahrer (54)
zeigte seinen belgischen Personalausweis (E-Karte) vor. Im Fond des
Wagens befanden sich zwei 22jährige Männer aus dem Kosovo. Der Erste
führte seine französische Asylbescheinigung mit und der Zweite wies
sich mit seinem Reisepass aus. Da beide keine Dokumente mitführten,
die ihren Aufenthalt in Deutschland legitimieren konnten, war der
Verdacht der unerlaubten Einreise gegeben. Fahrer und Beifahrer
stehen im Verdacht, die zwei jungen Männer mit dem Fahrzeug
geschleust zu haben. Darüber hinaus brachte die fahndungsmäßige
Überprüfung bei dem Fahrer eine Fahndungsausschreibung zur Entnahme
einer DNA-Probe aufgrund Einschleusens von Ausländern hervor. Gegen
einen der beiden Kosovaren lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Passau wegen Urkundenfälschung, eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland sowie eine Einreiseverweigerung
für Belgien vor. Der zweite kosovarische Staatsangehörige war von
Belgien zur Schengenfahndung ausgeschrieben.

Zudem mussten die kontrollierenden Beamten feststellen, dass der
kongolesische Fahrer über keinen gültigen Führerschein verfügte. Zu
allem Überfluss waren an seinem Auto falsche niederländische
Kennzeichen montiert. Das sollte wohl über den fehlenden
Versicherungsschutz hinwegtäuschen.

Die vier Männer wurden zum Bundespolizeirevier Prüm verbracht, die
Kennzeichen sichergestellt und das Fahrzeug verschlossen abgestellt.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen konnten drei der
Männer die Dienststelle wieder verlassen. Die Fahrzeugschlüssel




verbleiben auf der Dienststelle und können dort nach Vorlage einer
neuen Zulassung abgeholt werden. Der zweite Kosovare hatte Pech: er
konnte den in seinem Haftbefehl geforderten Betrag von 1650 EUR plus
70 EUR Kosten nicht bezahlen und wurde daher in die JVA Trier
verbracht.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Bettina Kirsch
Telefon: 0651 43678-1005
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 22.02.2019 - 15:42 Uhr
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