Autobahnpolizei Ahlhorn: Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a.
(ots) - Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss
berauschender Mittel
Am Samstag, 23.02.2019, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei
Ahlhorn gegen 18:00 Uhr auf der A 1 in Fahrtrichtung Bremen zwischen
den Anschlussstellen Holdorf und Lohne/Dinklage einen Pkw aus Bremen
mit einem 48 Jahre alten Fahrer. Der Kontrollort liegt im Bereich der
Gemarkung Dinklage, Landkreis Vechta.
Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf den Konsum
berauschender Mittel. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief
positiv. Daraufhin wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen und die
Weiterfahrt mit einem Fahrzeug wurde ihm untersagt. Auf den
Fahrzeugführer kommt jetzt ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
mit zusätzlichem Fahrverbot zu.
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Verstoß gegen das Waffengesetz
Am Samstag, 23.02.2019, 23:05 Uhr, kontrollierte eine Streife der
Autobahnpolizei Ahlhorn auf der A 1 zwischen dem Autobahndreieck
Ahlhorn und der Anschlussstelle Cloppenburg in Richtung Osnabrück
einen Pkw aus Duisburg. Der Kontrollort liegt im Bereich der Gemeinde
Emstek, Landkreis Cloppenburg.
Im Rahmen der Kontrolle stellen die Beamten fest, dass der 28
Jahre alte Fahrer des Fahrzeuges nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis
ist. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet und ihm
wurde das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Die Fahrt wurde dann
von dem 36 Jahre alten Beifahrer fortgesetzt. Gegen den Beifahrer
wurde zuvor noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem
Waffengesetz eingeleitet, weil er einen Teleskopschlagstock
griffbereit mitführte.
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Datum: 24.02.2019 - 10:45 Uhr
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