Lahr, B 415 - Rotlichtübersehen, zwei Verletzte - Nachtragsmeldung -
(ots) - Nach einem Verkehrsunfall am vergangenen Dienstag ist
der genaue Hergang des Unfallgeschehens noch immer Gegenstand der
polizeilichen Ermittlungen. Die Beamten des Polizeireviers Lahr sind
auf der Suche nach Zeugen, welche den Zusammenstoß der beiden
Fahrzeuge auf der B415 im Bereich des Pendlerparkplatzes beobachten
konnten. Diese werden gebeten, sich unter der Nummer: 07821 277-0 mit
den Beamten in Verbindung zu setzen. /ma
Ursprungsmeldung vom 20.02.2019, 12.24 Uhr - Lahr, B 415 -
Rotlicht übersehen, zwei Verletzte
Lahr - Zwei Leichtverletzte und rund 10.000 Euro Sachschaden waren
am Dienstagabend das Resultat eines Verkehrsunfalls auf der B415 zur
Dr. Georg-Schaeffler-Straße. Gegen 21.45 Uhr verließ eine 25-jährige
Autofahrerin den dortigen Pendlerparkplatz und plante die
Bundesstraße zu queren. Hierbei übersah sie ersten Ermittlungen
zufolge eine rote Ampel. In der Folge kollidierte sie mit einem
Kleintransporter, welcher die Bundesstraße in Richtung Lahr befuhr.
Die mutmaßliche Unfallverursacherin, als auch der 64 Jahre alte
Sprinter-Fahrer wurden bei der Karambolage leicht verletzt. Beide
Autos mussten aufgrund starker Beschädigungen abgeschleppt werden.
/ms
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-211211
E-Mail: offenburg.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.02.2019 - 08:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2082361
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OG
Stadt:
Lahr
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Lahr, B 415 - Rotlichtübersehen, zwei Verletzte - Nachtragsmeldung -"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).