Schüsse und Böller bei türkischer Hochzeit - Schreckschusswaffen sichergestellt
(ots) -
Samstagnachmittag (23.2.) riefen besorgte Anwohner der
Mellinghofer Straße über den Polizeinotruf um Hilfe. Aus einer
Hochzeitsgesellschaft, die mit etwa 30 teils hochwertigen Fahrzeugen
in der Zufahrt zu einer Häuserzeile stand, hatten mehrere Männer
zahlreiche Schüsse abgegeben und Knallkörper gezündet. In einem Fall
berichteten Zeugen von einer sehr schnellen Schussabgabe, ähnlich dem
"Dauerfeuer".
Mit allen verfügbaren Streifenwagenbesatzungen eilten die
Polizisten zum Tatort.
Aufgrund der guten und präzisen Zeugenangaben identifizierten die
Polizisten drei Männer (23 / 26) die mit Schreckschusswaffen
geschossen und Feuerwerkskörper gezündet haben sollen. Neben einigen
Fahrzeugen fanden sie dutzende Patronenhülsen, in zwei Fahrzeugen
auch Schreckschusswaffen. Kein Beschuldigter konnte den zum Führen
von Schreckschusswaffen erforderlichen "kleinen Waffenschein"
vorzeigen. Gegen die Männer wurden Strafanzeigen erstattet.
Inwiefern diese Straftaten Auswirkungen auf ihre Geeignetheit zum
Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und somit
auch auf die Erteilung oder den Entzug ihrer Fahrerlaubnis hat, wird
derzeit noch geprüft.
Mittlerweile wird immer wieder und seit vielen Jahren darüber
berichtet, dass der in manchen Kulturen übliche Gebrauch von
Schusswaffen bei Hochzeitsfeiern oder damit verbundene sich
verkehrswidrig und verkehrsgefährdende "Hochzeitskonvois" in
Deutschland verboten sind. Polizeibehörden gehen konsequent gegen
Straftäter und Verkehrssünder vor - so auch in Oberhausen.
Waffenrechtsverstöße führen in der Regel zum Entzug von
waffenrechtlichen Erlaubnissen, der Beschlagnahme von Waffen und -
auch wenn die Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Führen von
Kraftfahrzeugen begangen wurde- dem Entzug der Fahrerlaubnis.
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Datum: 25.02.2019 - 09:25 Uhr
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