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Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Fasching 2019 -vermehrte Verkehrskontrollen - Hinweise, wie verhalte ich mich bei Verkehrskontrollen!

ID: 2082504

(ots) - Die Zahlen sprechen
leider für sich: in der Faschingszeit 2018 ereigneten sich im Bereich
des Polizeipräsidiums Mannheim 20 alkoholbedingte Verkehrsunfälle.
Bei weiteren zwei Unfällen war Drogenkonsum die Unfallursache,
insgesamt zogen sich 16 Beteiligte Verletzungen zu.

Insgesamt wurden über die närrischen Tage bei
Schwerpunktkontrollen, aber auch im täglichen Streifendienst, 95
alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr gezogen, bei 48 lag der
Promillewert bei über 1,1 Promille. Hinzu kamen weitere 116 Fahrer,
die sich unter Drogeneinwirkung hinters Lenkrad setzten.

Erschreckende Zahlen, die in einem Zeitraum von drei Wochen
erhoben wurden!

Deshalb werden auch in diesem Jahr wieder verstärkt
Verkehrskontrollen durchgeführt.

Wundern Sie sich nicht, wenn auch Sie in eine Verkehrskontrolle
geraten. Sie müssen in diesem Fall nicht zwangsläufig etwas falsch
gemacht haben. Polizeibeamte dürfen sie auch ohne ersichtlichen Grund
kontrollieren. Bei solchen präventiven Kontrollen geht es darum, dass
die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers, die Betriebssicherheit des
Fahrzeugs und die Fahrzeugpapiere kontrolliert werden.

Für viele Verkehrsteilnehmer ist eine derartige Kontrolle die
erste Kontrolle ihres Lebens oder zumindest eine der seltenen
Kontrollen, die man in seinem Leben als motorisierter
Verkehrsteilnehmer erlebt.

Oft stellt sich hier die Frage, wie verhalte ich mich bei einer
Verkehrskontrolle richtig? Teilweise informiert man sich in mehr oder
weniger seriösen Foren im Internet oder fragt im WorldWideWeb
sogenannte Experten!

Hier möchten wir Ihnen Tipps geben, wie man sich unserer Ansicht
nach am besten bei Kontrollen verhält und mit den teilweise
kursierenden Ammenmärchen des Internets oder sogenannter Experten
entgegenwirken.





Das Zeichen zum Anhalten kann durch geeignete technische
Einrichtungen am Einsatzfahrzeug oder bspw. eine Winkerkelle gegeben
werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender
Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben
die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Ein kontrollierender uniformierter Polizeibeamter muss sich nicht
gesondert ausweisen.

Sollten Sie von der Polizei angehalten werden, wäre es schön, wenn
Sie ihren Motor abstellen und die Handbremse betätigen. In der
Aufregung ob der Kontrolle passiert es nicht selten, das das Fahrzeug
rollt oder gar einen Sprung nach vorne macht, da man den Motor
abwürgt. Dies gefährdet nicht nur Sie als Fahrzeugführer, sondern
auch die kontrollierenden Beamten. Zudem ist die Umweltfreundlichkeit
ein weiterer Aspekt, den man hier anbringen könnte.

Nachdem der Polizeibeamte an ihr Fahrzeug getreten ist, werden sie
bei präventiven Verkehrskontrollen regelmäßig darüber aufgeklärt was
mit ihnen geschieht: "Guten Tag! Allgemeine Verkehrskontrolle! Ich
hätte gerne ihren Führerschein und ihre Fahrzeugschein gesehen!"

Der Polizeibeamte möchte dem zu Folge prüfen, ob sie das Fahrzeug
fahren dürfen und ob ihr Fahrzeug zugelassen ist. Nur kann man in
diesem Fall nicht prüfen, ob sie auch fahrtüchtig sind. In diesem
Fall sind sie dazu verpflichtet, dass sie aus ihrem Fahrzeug
aussteigen, sollte dies der Beamte prüfen wollen.

Der Irrglaube, dass es ausreichend wäre, dass man seinen
Führerschein und den Fahrzeugschein aus einem "nur einen Schlitz
geöffneten Fenster" dem Polizeibeamten aushändigen müsse, führt oft
zu angespannten Kontrollsituationen. Vermeiden Sie diese!

Das Aussteigen aus dem Fahrzeug ist für Sie verpflichtend, sollte
dies der Polizeibeamte verlangen! Kann ein Polizeibeamter ihre
Fahrtüchtigkeit aufgrund ihrer Weigerung, das Fahrzeug zu verlassen,
nicht feststellen, würden Maßnahmen wie Beschlagnahme des
Fahrzeugschlüssels, das Anbringen einer Radkralle oder gar das Rufen
eines Abschleppdienstes in Betracht kommen.

Nicht verpflichtend ist jedoch die Mitwirkung an Tests, anhand der
Polizeibeamte ihre Fahrtüchtigkeit prüfen könnte.

Verpflichtend ist jedoch, dass Sie den Polizeibeamten Gegenstände
wie Verbandskasten und Warndreieck vorzeigen und zur Prüfung des
vorschriftsmäßigen Zustandes aushändigen!

Im Allgemeinen freuen sich unsere Kollegen, wenn sie mit der
gebotenen Freundlichkeit und gleichermaßen Respekt behandelt werden,
wie sie sich das auch von den Polizeibeamten wünschen.

Weiterführende Informationen zu dem Thema unter:

www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassen
verkehr/illegale-drogen/




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Kunkel
Telefon: 0621 174-1104
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 25.02.2019 - 10:44 Uhr
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