Rollerfahrer ohne Führerschein unterwegs
(ots) - Wenden - Am Samstagabend fiel einer Streife um
18:50 Uhr ein Roller in Gerlingen auf, der deutlich schneller
unterwegs war, als dies für Roller mit Versicherungskennzeichen
erlaubt ist. Bei der Kontrolle räumte der 29-jährige Fahrzeugführer
ein, er habe technische Veränderungen am Roller vorgenommen, so dass
dieser erheblich schneller sei, als erlaubt. Da der Roller als Mofa
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h versichert
war, ergaben sich hieraus Verstöße gegen die Zulassungsordnung und
das Pflichtversicherungsgesetz. Außerdem wurde der Roller hierdurch
führerscheinpflichtig, einen Führerschein konnte der Rollerfahrer
aber nicht vorweisen. Ihn erwarten entsprechende Anzeigen.
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Datum: 25.02.2019 - 11:52 Uhr
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