Verkehrsunfall in Sande - Fahrzeug kam im Graben zum Stehen, eine Person leicht verletzt
(ots) - sande. Am späten Sonntagmittag, 24.02.2019,
kam es gegen 14.10 Uhr an der Einmündung der B436 und der Straße
Altgödenserhörn zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw, bei dem
eine Person leicht verletzt wurde.
Der 60-jährige Unfallverursacher übersah mit seinem Pkw
Mercedes-Benz einen 46-jährigen Vorfahrtberechtigten, der mit einem
VW die Bundesstraße in Fahrtrichtung Neustadtgödens befuhr.
Trotz eingeleiteter Vollbremsung stieß der VW in die Fahrerseite
des Mercedes, der durch den Zusammenstoß über die Fahrbahn
geschleudert wurde und in einem seitlichen Graben zum Stehen kam.
Beide Fahrzeuge wurden stark beschädigt, der Schaden wird derzeit auf
ca. 14.000 Euro geschätzt.
Die vier der insgesamt fünf Insassen beider Fahrzeuge (darunter
ein 4-jähriges Kind) blieben unverletzt, der Fahrer des VW erlitt
eine Prellung des linken Handgelenkes.
Aufgrund der ärztlichen Versorgung der Fahrzeuginsassen und der
Bergung der Fahrzeuge kam es zu leichten Verkehrsstörungen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI
Original-Content von: Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.02.2019 - 12:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2082771
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-WHV
Stadt:
Wilhelmshaven
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrsunfall in Sande - Fahrzeug kam im Graben zum Stehen, eine Person leicht verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).