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Beschleunigtes Verfahren für einen Unbelehrbaren

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(ots) - Am Freitagvormittag, dem 22.02.2019, ermittelten
Bundespolizisten einen auch für die Fahnder nicht alltäglichen Fall.

Ein 33-Jähriger wurde im Zug von Tschechien kommend kontrolliert.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest,
dass der ukrainische Staatsangehörige durch die deutsche Justiz mit
Haftbefehl gesucht wurde.

Der Grund für den Haftbefehl war, dass der Mann im Vorjahr bei
einer Fahrzeugkontrolle in Bayern mit einer gefälschten Fahrerlaubnis
festgestellt wurde.

Dafür wurde er zu einer 70-tägigen Freiheitsstrafe bzw. zur
Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 EUR verurteilt.

Im Zuge der Vollstreckung des Haftbefehles stellten die
Bundespolizisten nun wieder einen gefälschten Führerschein bei dem
Unbelehrbaren fest.

Noch am gleichen Tag wurde am Amtsgericht Dresden ein
Beschleunigtes Verfahren gegen den ukrainischen Staatsangehörigen
anberaumt.

Das Ergebnis: Zahlung der Geldstrafe des "alten" Haftbefehls und
ein neues Urteil über 630 EUR bzw. Freiheitsersatzstrafe von 90
Tagen.

Insbesondere auf Grund der wiederholten Begehung nicht
unerheblicher Straftaten wurde dem Verurteilten sein Reiserecht
aberkannt. Verbunden ist dies mit einer zweijährigen
Wiedereinreisesperre für Deutschland.

Am Folgetag wurde der 33-Jährige nach Tschechien zurückgeschoben.




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Datum: 25.02.2019 - 12:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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