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Falsche Polizeibeamte - Tatverdächtiger festgenommen - Untersuchungshaftbefehl- Teil der Beute ausgehändigt

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf

ID: 2082785

(ots) - Phänomen falsche Polizeibeamte -
Tatverdächtiger festgenommen - Untersuchungshaftbefehl gegen
Auflagen außer Vollzug gesetzt- Teil der Beute an ein Opfer wieder
ausgehändigt

Kreis Marburg-Biedenkopf, Dresden und Freiburg

Immer wieder muss die Polizei über falsche Polizeibeamte
berichten. Dabei sind dem Ideenreichtum der Betrüger keine Grenzen
gesetzt. Die europaweit agierenden Täter verfeinern und variieren
immer wieder ihr Vorgehen, wobei das Ziel immer gleich ist. Sie
wollen an das Ersparte der ausgesuchten Opfer. Erfahrungsgemäß
geraten insbesondere ältere, arglose Menschen in das Visier der
Täter. Die Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei aus Marburg nahmen
dazu bereits Anfang Januar einen 24 Jahre alten Mann aus dem
Landkreis fest. Die zuständige Richterin des Amtsgerichtes Marburg
erließ den von der Staatsanwaltschaft Marburg beantragten
Untersuchungshaftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr.

Ende Dezember und Anfang Januar erhielten zwei Senioren (78 und 90
Jahre alt) aus Freiburg und Dresden Anrufe eines Unbekannten, der
sich als Mitarbeiter der örtlichen Polizei ausgab. Der geschulte
Anrufer suggerierte den Opfern, dass ein internationaler Haftbefehl
wegen illegaler Tätigkeiten in der Türkei gegen sie vorliegen würde.
Er übermittelte dabei die Rufnummer eines vermeintlichen Beamten des
Bundeskriminalamtes, der über weiteres Detailwissen verfüge. Über die
angegebene Rufnummer riefen die Senioren den angeblichen BKA-Beamten
an. Der teilte ihnen mit, dass die drohende Festnahme und
Auslieferung sowie jedwede weiteren repressiven Maßnahmen der
Behörden nur durch die Zahlung einer Kaution zu verhindert seien.
Tage später erhielten die beiden Rentner per Post bzw. E-Mail eine
täuschend echt aussehende Anklageschrift, unter anderem mit einem
Wappen von Interpol, um den Ernst der Lage zu untermauern. Mit den




Schreiben ging eine fingierte, gefälschte Verschwiegenheitserklärung
des Bundeskriminalamtes ein, welche die Opfer zu absolutem
Stillschweigen verpflichtete.

Letztendlich übersandten beide Opfer unter dem enormen Druck einen
Betrag von 12500 bzw. 6500 Euro per Post (Expresssendung) an eine
Anschrift mit einem erfundenen Namen im Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Die nachfolgenden Ermittlungen führten die Staatsanwaltschaft und
Polizei Marburg-Biedenkopf zu dem 24-Jährigen aus dem Landkreis. Die
Ermittler nahmen den jungen Mann nach operativen Maßnahmen fest und
stellten bei zwei anschließenden Wohnungsdurchsuchungen umfangreiches
Beweismaterial sicher. Unter anderem sicherten die Ermittler einen
Teil der Beute, hier die 12500 Euro. Das Geld erhielt eines der Opfer
mittlerweile im Rahmen der sogenannten Rückgewinnungshilfe zurück.
Nach Erkenntnissen der Behörden handelt es sich bei dem geständigen
Festgenommenen lediglich um einen Mittelsmann, der für die
Entgegennahme und Weiterleitung des Geldes ins Ausland eine Provision
kassiert. Der Richter setzte den gegen ihn erlassenen Haftbefehl
gegen Auflagen außer Vollzug, sodass sich der Mann derzeit nicht in
Haft befindet. Die tatsächlich Verantwortlichen sitzen im Ausland.
Die Ermittlungen dauern an.

Weitere Auskünfte in dem Verfahren erteilt ausschließlich die
Pressestelle der Staatsanwaltschaft Marburg, Tel. 06421- 290224.

Oliver Rust (Staatsanwalt als Gruppenleiter und Pressesprecher)
Jürgen Schlick (Pressesprecher der Polizei)

Hinweise der Polizei

Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen! Seien Sie
wachsam, misstrauisch und besprechen sich mit einer Vertrauensperson,
bevor Sie überhaupt an eine Abhebung von Bargeld oder Überweisung
denken oder das daheim gelagerte Geld an Fremde aushändigen! Geben
Sie niemals vertrauliche Informationen preis. Behörden und seriöse
Unternehmen agieren nicht in dieser Form und fragen niemals am
Telefon nach sensiblen Daten. Rufen Sie zurück - Verwenden Sie dabei
aber niemals Rufnummern, die man Ihnen mitteilt, sondern immer nur
die selbst herausgesuchten Telefonnummern. Wählen Sie bewusst neu!
Benutzen Sie nicht die Rückruftaste! Wählen Sie die Notrufnummer 110
oder die Festnetznummer der zuständigen Polizei, die Sie im
Telefonbuch oder über das Internet ermitteln können.

Phänomen Anruf durch falsche Polizeibeamte

Ältere Menschen werden zunehmend von Unbekannten angerufen, die
sich als Polizeibeamte ausgeben. Oft erscheint dabei im Display des
Telefons die Rufnummer der örtlichen Polizeidienststelle, des
Bundeskriminalamtes oder gar die Rufnummer 110 mit einer Ortsvorwahl.
Die Anzeigen im Display sind manipulierbar und täuschen oftmals über
den tatsächlichen Standort oder den tatsächlichen Anrufer hinweg. Die
rhetorisch geschickten Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie
ihnen überzeugende Geschichten über aktuelle Straftaten erzählen und
sie zum vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern, Geld oder
Wertgegenstände auszuhändigen. Die sicher auftretenden, glaubhaften
Anrufer finden für alle Vorbehalte oder Einwände durchaus plausible
Erklärungen. Die Tatbegehungsweise dieses europaweiten Phänomens
schädigt in erheblichem Maße das Vertrauen der Bürger in den Staat
und in die Polizei.

Unter sehr detailliert geschilderten Vorwänden, wie beispielsweise
die Polizei habe Hinweise auf einen geplanten Einbruch beim
Geschädigten, gelingt es den Betrügern immer wieder, ihren Opfern
mittels geschickter Gesprächsführung glaubwürdig zu vermitteln, dass
ihr Geld und ihre Wertsachen zuhause nicht sicher seien. Die
Betroffenen werden zu absoluter Verschwiegenheit gegenüber Jedermann
verpflichtet. Ein anderer Vorwand ist, dass die Ersparnisse auf
untergeschobenes Falschgeld hin überprüft, beziehungsweise Spuren
gesichert werden müssten. Auch auf die Konten und Bankdepots ihrer
Opfer haben es die Betrüger abgesehen. Unter dem Hinweis,
Bankmitarbeiter seien korrupt, sollen die Angerufenen ihre Konten und
Bankdepots leeren und das Geld übergeben. Reagiert ein Opfer
misstrauisch, wird es unter anderem mit dem Hinweis auf die
Behinderung einer polizeilichen "Aktion" unter Druck gesetzt und
eingeschüchtert. Auch bei der Übergabe von Geld/Wertsachen gibt es
verschiedene Varianten. So erfolgt zum Beispiel mit einem sogenannten
"Läufer/Abholer" eine direkte Geldübergabe an der Haustüre des
Geschädigten. In anderen Fällen werden die Geschädigten aufgefordert,
ihr Bargeld an einem Ablageort (Briefkasten, Mülltonne ect.) zu
deponieren. Es kommt aber auch vor, dass Geschädigte aufgefordert
werden, per Überweisung oder mit "Money-Transfer-Diensten" Geld ins
Ausland zu überweisen. Nach den polizeilichen Erkenntnissen agieren
die Täter in der Regel aus ausländischen Callcentern heraus. Sie
sprechen ein nahezu akzentfreies Deutsch und suchen sich ihre Opfer
im gesamten Bundesgebiet aus. Die regionalen Abholer befinden sich in
Deutschland. Diese übergeben das betrügerisch erlangte Geld an
weitere Personen, die den Transfer mittels Überweisungen oder
Geldboten in das Ausland veranlassen. Jeder erhält dann seine
"Provision". Ermittlungen in diesem Deliktsfeld können nur über den
Weg der internationalen Rechtshilfe erfolgen und sind meist sehr
langwierig.

Jürgen Schlick




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Raiffeisenstraße 1
35043 Marburg
Telefon: 06421-406 120
Fax: 06421-406 127

E-Mail: pressestelle-marburg.ppmh(at)polizei.hessen.de
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Datum: 25.02.2019 - 13:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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