Straftat nach dem Tierschutzgesetz - Wildschwein mit Schrot beschossen
(ots) - Ein Jäger (49) aus Euskirchen
hat bei der Verwertung eines von ihm erlegten Wildschweins am
12.02.2019 Geschossteile von Schrotmunition im Lenden-/Keulenbereich
des Tiers festgestellt.
Das Tier war also in kürzerer Vergangenheit verbotenerweise mit
Schrot beschossen worden, was jedoch nicht zum Tod, sondern lediglich
zu starker Verwundung des Tiers geführt hatte.
Der Jäger schoss das Tier am 07.02.2019 (20.41 Uhr) in seinem
Revier im Bereich Lessenich in einem Waldstück. Augenscheinlich
führte die erlegte Bache kürzlich Frischlinge, die allerdings nicht
in der Nähe des Tiers zu sehen waren. Vermutlich hatte ein bislang
unbekannter Täter es darauf abgesehen, die Frischlinge mit Schrot zu
beschießen.
Der Jäger erstattete Anzeige. Geschossteile der verwendeten
Schrotmunition wurden sichergestellt.
Die Polizei Euskirchen hat die Ermittlungen aufgenommen und fragt:
Wer kann sachdienliche Hinweise geben? Telefonische Rückmeldung bitte
an 02251 / 799-750 oder 02251 / 799-0.
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Datum: 25.02.2019 - 15:08 Uhr
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