Gemeinsame Pressemitteilung StA Köln - Zollfahndungsamt Essen
Elefantenfuß sichergestellt
(ots) -
Elefantenfuß sichergestellt
Essen / Bergisch-Gladbach / Köln
Am 14.02.2019 stellten Beamte des Zollfahndungsamtes Essen bei
einem 53-jährigen Beschuldigten in Bergisch-Gladbach einen als Hocker
umgearbeiteten Elefantenfuß sicher.
Zuvor war bei der Zollfahndung Essen der Hinweis eingegangen, dass
auf einem Klein-anzeigenportal ein mit Müllsäcken verhüllter Hocker
zum Verkauf angeboten werde, bei dem es sich tatsächlich um einen
präparierten Elefantenfuß handele.
Die Staatsanwaltschaft Köln leitete ein Ermittlungsverfahren wegen
des Verdachtes des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein.
Elefanten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine besonders und
streng geschützte Tierart, deren Ver-marktung grundsätzlich verboten
ist.
Die Zollfahnder ermittelten die Identität des Verkäufers und
fanden bei der anschlie-ßenden Durchsuchung der Wohnräume des
Beschuldigten in Bergisch-Gladbach in dessen Garage den zum Hocker
umfunktionierten Elefantenfuß. Der Beschuldigte besaß weder eine
Vermarktungsbescheinigung noch eine Einfuhrgenehmigung der
zuständigen Behörden.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 27963 130
Fax: 0201 27963 194
E-Mail: presse(at)zfae.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 26.02.2019 - 08:00 Uhr
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