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Beteiligung an illegalem Autorennen auföffentlicher Straße - Heiligenhaus / Velbert - 1902171

ID: 2083311

(ots) -
Am späten Montagabend des 25.02.2019, gegen 22.35 Uhr, beobachtete
eine zivile Streifenwagenbesatzung der Polizei zwei PKW, die mit
überhöhter Geschwindigkeit auf der Velberter Straße (B 227) in
Heiligenhaus in Fahrtrichtung Velbert-Mitte unterwegs waren. Die
Beamten entschlossen sich deshalb den zwei auffälligen Fahrzeugen zu
folgen. Auf Velberter Stadtgebiet wendeten die beiden Fahrzeuge an
der Kreuzung Heiligenhauser Straße (B 227) / Zur Sonnenblume, um dann
zunächst mit nur leicht erhöhter Geschwindigkeit zurück in Richtung
Heiligenhaus und dort weiter über die Pinner Straße in Richtung
Stadtmitte zu fahren.

In Höhe der Kreuzung Pinner Straße (B 227) / Auffahrt A44 stoppten
die zwei PKW dann vor Rotlicht zeigender Ampel nebeneinander auf den
zwei in gleicher Richtung verlaufenden Fahrspuren der Bundesstraße.
Beim Phasenwechsel auf Grünlicht starteten die zwei PKW dann klar
erkennbar ein Beschleunigungsrennen gegeneinander. Der schwarze Fiat
500 Abarth auf der rechten, ein roter VW Passat Variant auf der
linken Fahrspur wurden stark beschleunigt und rasten mit deutlich
mehr als 100 km/h in Richtung Innenstadt, obwohl dort durch deutliche
Beschilderung nur 50 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind. Der
Charakter eines illegalen Autorennens wurde dabei durch die starke
Beschleunigung der beiden Fahrzeuge, deren hörbar hochtourigen
Motorgeräusche und deutliche Lastwechselreaktionen der PKW beim
Schalten sowie einem schnell wachsenden Abstand zum verfolgenden
Zivilwagen der Polizei eindeutig erkennbar.

An der Kreuzung Pinner Straße / Dieselstraße mussten beide PKW
wieder vor Rotlicht zeigender Ampel stoppen. Als die Anlage dann aber
auf Grünlicht wechselte, wiederholte sich das vorherige Verhalten und
die zwei Fahrzeugführer begannen erneut ein erkennbares
Beschleunigungsrennen mit überhöhter Geschwindigkeit gegeneinander,




bis sich die Fahrstrecke der zwei Fahrzeuge an der Abtskücher Straße
trennte.

Der vom Zivilwagen verfolgte VW konnte dann auf der
Westfalenstraße gestoppt und kontrolliert werden. Am Steuer saß ein
30-jähriger Velberter, der sein gefährliches und verkehrswidriges
Fahrverhalten auf Vorhalt sofort einräumte. Der in die Abtskücher
Straße abgebogene Fiat Abarth und dessen Fahrer konnten von einer
frühzeitig in die Fahndung eingeschalteten Streifenwagenbesatzung der
Heiligenhauser Polizei nur wenige Minuten später an der Wohnanschrift
des schnell identifizierten 22-jährigen Heiligenhausers angetroffen
werden, der die Vorwürfe bestritt und gegen alle folgenden Maßnahmen
der Polizei Widerspruch einlegte.

Die Polizei leitete Strafverfahren (§315d StGB) gegen die beiden
miteinander bekannten Fahrzeugführer ein. Die Führerscheine und auch
beide Fahrzeuge der Beschuldigten wurden von der Polizei sofort
sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Parallel dazu untersagten die
Beamten beiden Männern mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres
ausdrücklich jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen
Kraftfahrzeugen.

--- Hinweis zum Thema an die Medien: ---

Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und
Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat
deshalb 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des
Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht
erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu
zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt
werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur
Enteignung eingezogen werden, ggf. auch wenn sie dem Fahrer nicht
gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen.

Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme
an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt
die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die aus
eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten
gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt. Im
Zusammenhang mit illegalen Kraftfahrzeugrennen hat die Polizei in
Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 gegen 335 Raser ermittelt.




Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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Datum: 26.02.2019 - 08:45 Uhr
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