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Alkohol, Drogen und die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigende Kostüme haben auch an Karneval hinterm Steuer nichts zu suchen

ID: 2083346

(ots) -
Mit Beginn der fünften Jahreszeit appelliert der Leiter der
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, Landrat Hans-Jürgen
Petrauschke, an alle Jecken, die auf das Autofahren nicht verzichten
möchten oder können, weder sich noch andere durch alkohol- oder
drogenbedingte Fahruntüchtigkeit zu gefährden.

Die Polizei ruft daher dazu auf, nach dem Genuss von Alkohol, das
Auto stehen zu lassen. Steigen Sie nach einer ausgelassenen
Karnevalsparty auf Busse, Bahnen oder Taxen um und kommen Sie so
sicher nach Hause. Während der Karnevalstage führt die Polizei
verstärkt Alkoholkontrollen durch.

Die "ernüchternde" Bilanz aus dem vergangenen Jahr: Während der
"tollen Tage" 2018 kontrollierte die Polizei im Rhein-Kreis Neuss
mehr als 1284 Verkehrsteilnehmer. In einigen Fällen wurden
Atemalkoholtests durchgeführt. Dabei stellten die Beamten sechs
Fahrzeugführer fest, die über dem erlaubten Promillewert lagen.
Weitere sechs Kontrollierte standen unter Drogeneinfluss. Es
ereigneten sich drei Verkehrsunfälle bei denen Alkohol im Spiel war
und drei Beteiligte Verletzungen erlitten. Sieben Führerscheine
stellte die Polizei sicher.

Anstatt nach einer Trunkenheitsfahrt monatelang auf öffentliche
Verkehrsmittel angewiesen zu sein, weil man seinen Führerschein
abgeben musste, sollte man zur Karnevalsfeier vorausschauend ein
wenig mehr Geld für Bus, Bahn oder Taxi mitnehmen.

Schon geringe Mengen an Alkohol können zur Fahruntüchtigkeit
führen. Auch Nachwirkungen einer alkoholreichen Karnevalsparty,
können das Reaktionsvermögen am nächsten Tag erheblich einschränken
(Stichwort: Restalkohol). Unter Umständen müssen Sie mit Fahrverbot,
Punkten, Geldstrafe, bis hin zum Strafverfahren rechnen. Ein
Verwarnungsgeld können auch Kostüme nach sich ziehen, die den
Fahrzeugführer in seiner Sicht oder seiner Hör- oder




Bewegungsfähigkeit einschränken.

Die Polizei wünscht allen Närrinnen und Narren schöne und
fröhliche Karnevalstage und verbindet die guten Wünsche mit der
Bitte, verantwortungsvoll zu feiern, damit eine ungewollte
Ernüchterung nicht schon vor Aschermittwoch eintritt.




Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
         02131/300-14011
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Telefax: 02131/300-14009
Mail:    pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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Datum: 26.02.2019 - 09:00 Uhr
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