(GP) Ebersbach/Schlierbach - Berauschte Fahrer / Am Montag zog die Polizei zwei Autofahrer unter Drogen aus dem Verkehr.
(ots) - In Ebersbach fuhr gegen 9.45 Uhr ein 21-Jähriger in
der Blumenstraße. Die Polizei stoppte den Fahrer des VW. Bei der
Kontrolle hatten die Beamten den Verdacht, dass der Mann unter Drogen
fuhr. Ein Arzt nahm dem Fahrer Blut ab. Weiterfahren durfte er nicht
mehr. Ähnlich erging es einem 20-Jährigen in Schlierbach. Er fuhr mit
seinem Audi in der Hattenhofener Straße. Eine Polizeistreife
kontrollierte den Fahrer. Bei der Kontrolle rochen die Beamten
Marihuana. Ein Test bestätigte den Verdacht, dass der Mann unter
Drogen fuhr. Auch er musste eine Blutprobe abgeben. Der 20-Jährige
führte einen Schlagring mit sich. Den stellten die Beamten sicher.
Wer unter Alkohol- und Drogeneinfluss fährt, beeinträchtigt die
Sicherheit des Straßenverkehrs. Die Wahrnehmung und Aufmerksamkeit
sind eingeschränkt. Dadurch erhöht sich die Gefahr, einen Unfall zu
verursachen extrem. Bei vielen schweren Verkehrsunfällen sind Alkohol
und Drogen im Spiel. Die Polizei führt deswegen intensiv
Verkehrskontrollen durch.
+++++++ 355993 361214
Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.02.2019 - 11:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2083607
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-UL
Stadt:
Ulm
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (GP) Ebersbach/Schlierbach - Berauschte Fahrer / Am Montag zog die Polizei zwei Autofahrer unter Drogen aus dem Verkehr."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).