Nach versuchtem Diebstahl im IC in die JVA
(ots) - Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG informierten am
25. Februar 2019 die Bundespolizeiinspektion Rostock über einen
versuchten Diebstahl im IC 2216 auf der Fahrt von Hamburg Hbf. nach
Schwerin. Ein Fahrgast des Zuges wollte während der Fahrt seinen
Sitzplatz wechseln und brachte zu diesem Zweck einen Teil seines
Gepäcks ins neue Abteil. Als er zurückkehrte, musste er feststellen,
dass ein 22-jähriger Fahrgast gerade dabei war, sein Mobiltelefon in
der Tasche zu verstauen. Daraufhin forderte der Fahrgast sein Telefon
zurück. Dieser Aufforderung kam der 22-Jährige nach. Einen
Fahrausweis für die Fahrt von Hamburg Hbf. nach Schwerin konnte der
22-Jährige ebenfalls nicht vorweisen. Außerdem war er nicht im Besitz
von Barmitteln, um den Fahrpreis nachzuentrichten. Bei Einfahrt des
Zuges am Hauptbahnhof Schwerin wurde der 22- Jährige dann durch eine
Streife des Bundespolizeireviers Schwerin "in Empfang" genommen. Die
fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab vier Ausschreibungen der
Staatsanwaltschaften Lübeck und Hamburg zur Wohnortermittlung als
auch eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Schwerin zur
Strafvollstreckung. Das Amtsgericht Ludwigslust hatte ihn wegen des
Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 250,00 EUR nebst
Kosten in Höhe von 70,00 EUR, ersatzweise zu 25 Tagen Freiheitsstrafe
verurteilt. Da der 22-Jährige die Geldstrafe nicht entrichten konnte,
wurde er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht. Zudem
wurden gegen ihn weitere Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und
Erschleichen von Leistungen eingeleitet.
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Datum: 26.02.2019 - 11:55 Uhr
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