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Reiseziel kurzfristig durch Bundespolizei geändert

ID: 2083661

(ots) - Am Montagnachmittag wollte
ein marokkanischer Staatsangehöriger über den Flughafen Hahn nach
Nador / Marokko ausreisen. Die kontrollierenden Beamten des
Bundespolizeireviers Flughafen Hahn machten seinen Reiseplänen
kurzfristig einen Strich durch die Rechnung: Sie stellten bei der
fahndungsmäßigen Überprüfung fest, dass gegen den 45Jährigen ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt vorlag. Er
war im Oktober 2014 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht
Rüsselsheim zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da
die Freiheitsstrafe von ihm nicht angetreten worden war und sein
Aufenthalt für die Behörde nicht bekannt war, stellte die
Staatsanwaltschaft im Dezember 2018 einen Haftbefehl aus. Die
Bundespolizisten eröffneten dem Mann den Haftbefehl und verbrachten
ihn zur JVA Wittlich, welche die nächsten sechs Monate für Kost und
Logis des Mannes sorgen wird.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Pressestelle
Bettina Kirsch
Telefon: 0651 43678-1005
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 26.02.2019 - 12:40 Uhr
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Stadt:

Lautzenhausen- Flughafen Hahn



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