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Nordhessen / Kassel:



Verstärkte Verkehrskontrollen zur Karnevalszeit:

Fahrer sollten nüchtern und erkennbar bleiben!

ID: 2083679

(ots) - Auch in diesem Jahr findet das närrische Treiben
und die dazugehörigen Feierlichkeiten ihren Höhepunkt rund um das
kommende Wochenende, bis am Aschermittwoch wieder Alles vorbei ist
und die Fastenzeit beginnt. Mit Blick auf Rosenmontag und Co. wird
auch die Polizei wieder verstärkt Kontrollen im Straßenverkehr
durchführen. Die kontrollierenden Polizisten wollen dadurch
sicherstellen, dass zum einen die Fahrzeugführer in der Lage sind,
sich und ihre Begleiter sicher zu den Feierlichkeiten hin und wieder
zurück zu bringen und zum anderen unbeteiligte Dritte nicht durch
unvernünftige Fahrer gefährdet werden. Dabei spielen natürlich
Alkohol und andere berauschende Mittel eine besondere Rolle. Aber
auch auf die Wahl des richtigen Kostüms bzw. des Fahrers, der neben
freiem Gehör und freier Sicht auch zur Erkennbarkeit des Gesichts
verpflichtet ist (eine Neuerung seit Oktober 2017), sollten sich die
Feiernden vorher Gedanken machen. Auch darauf werden in diesem Jahr
die Polizisten ein Augenmerk haben. Wenn aber alles berücksichtigt
wird, was die Sicherheit des Straßenverkehrs betrifft, werden auch
die echten Schutzleut´ nichts gegen das Närrische Treiben einzuwenden
haben.

2018 mussten 13 Personen Führerschein abgeben

Die Bilanz des letzten Jahres weist dabei eine insgesamt positive
Seite mit jedoch kleinen negativen Fußnoten auf. So überprüften im
letzten Jahr Beamte der Polizeireviere und -stationen sowie der
Verkehrsdienste der jeweiligen Direktionen insgesamt rund 1700
Fahrzeuge und 2000 Personen auf ihre Fahrtüchtigkeit. Dabei ist
positiv zu vermerken, dass sich die überwiegende Zahl der
Feierwilligen vernünftig verhielt. Entweder erkoren sie bereits im
Vorfeld einen Fahrer aus oder verzichteten sogar ganz auf das Auto
und nutzten direkt Bus und Bahn. Leider gab es aber auch wieder




Unvernünftige, die glaubten sich und andere in Gefahr bringen zu
müssen, in dem sie sich beschwipst hinters Steuer setzten. 39 davon
durften nach erfolgter Kontrolle nur noch zu Fuß weitergehen und 13
mussten ihren Führerschein vorläufig sogar ganz abgeben.

Vorher Gedanken machen, bevor es nachher teuer wird

Wer pokert und darauf setzt, nicht erwischt zu werden oder glaubt,
gar berechnen zu können, wie viel Alkohol er verträgt, der rechnet
oft zu kurz. Denn die Folgekosten einer berauschten Fahrt,
insbesondere bei Unfällen mit Personenschäden, können sogar bis in
einen sechs- oder siebenstelligen Eurobereich gehen. Daher sollten
nicht nur Führerscheinneulinge, für die eine gesetzliche 0,0-Promille
Grenze bis 21 Jahre gilt, aufs "Rechnen" verzichten. Das Fahren unter
Einfluss von Betäubungsmitteln gilt sowieso für alle Fahrzeugführer
als absolutes "No-Go". Deswegen sollten sich alle Feierwilligen
vorher einigen, wer fährt oder sich informieren, wie sie mit
öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause kommen. Auch die Möglichkeit,
sich durch Bekannte oder Verwandte abholen zu lassen, kann oftmals
genutzt werden.

Als Fahrer nicht maskieren

Wer nun als Fahrer berufen wurde, der sollte während der Fahrt auf
eine Maskerade verzichten oder das Kostüm so wählen, dass er
jederzeit erkennbar ist und nach allen Seiten freie Sicht und freies
Gehör hat. Wer dies nicht tut, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60
Euro rechnen. Sollte sich nun jemand sogar noch berufen fühlen es
absichtlich auszutesten, dem sei zuvor gesagt, dass die Strafe bei
vorsätzlichen Taten möglicherweise erhöht oder sogar verdoppelt
werden kann.

Marcus Weber Pressestelle Tel.: 0561 - 910 1020




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

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Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh(at)polizei.hessen.de

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Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: 0561-910-0
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