Sozialversicherungsbetrug in Höhe von 25000 Euro
(ots) - Gegen den Inhaber eines Betriebs für Innenausbau
aus dem Ortenaukreis verhängte das Amtsgericht Lahr mittels
Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro, da der Mann nach
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Lörrach von Juli 2013 bis Mai 2015 mindestens drei Arbeitnehmer nicht
bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte. Das tatsächliche
Beschäftigungsverhältnis, so fanden die Zöllner heraus, hatte der
37jährige verschleiert, indem er die Arbeitsleistungen seiner drei
Arbeitnehmer durch Rechnungsstellungen an diese als scheinbar
selbständige Subunternehmen verbucht und abgerechnet hatte. Die
Männer waren jedoch ausschließlich für den Ortenauer Unternehmer
tätig. Den Sozialversicherungsträgern entstand ein Gesamtschaden in
Höhe von 25.000 Euro. Diesen Betrag muss der Beschuldigte ebenfalls
zurückzahlen und gilt nun als vorbestraft. Der Strafbefehl wurde
Anfang Februar rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
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Datum: 27.02.2019 - 09:00 Uhr
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