Waffenbehörde der Polizei ab 01.03.2019 ohne Sprechtag - Umstellung auf Terminvergabe
(ots) - Um die Bearbeitungszeit von waffenrechtlichen
Anträgen und Anzeigen bei der Polizei Rhein-Sieg-Kreis zu verkürzen,
entfällt ab dem 01.03.2019 der bisherige Sprechtag am Montag.
Waffenrechtliche Anträge und Erwerbsanzeigen können zukünftig nur
noch nach vorheriger Terminabsprache persönlich abgegeben werden. Es
wird darauf hingewiesen, dass nicht für alle waffenrechtlichen
Angelegenheiten ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Die
telefonischen Erreichbarkeiten und nähere Informationen zur
Notwendigkeit einer persönlichen Vorsprache sind im Internet unter
https://rhein-sieg-kreis.polizei.nrw/waffenrecht hinterlegt.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle(at)polizei-rhein-sieg.de
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Datum: 27.02.2019 - 10:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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