(UL) Schelklingen - Rauchmelder verhindert Schlimmeres / Ein vergessenes Essen führte am Dienstag in Schelklingen zu einem größeren Feuerwehreinsatz.
(ots) - Gegen 23.30 Uhr hörte ein Bewohner eines
Mehrfamilienhauses in der Straße "Zum Kreuzberg" in Schmiechen den
Rauchmelder. Im Gebäude war Rauch. Die Feuerwehr kam und löschte das
verbrannte Essen. Das hatte ein 20-Jähriger im Backofen vergessen.
Rettungskräfte evakuierten wegen des starken Rauches die Bewohner.
Alle blieben unverletzt. Am Gebäude entstand kein Schaden. Nachdem
die Feuerwehr das Gebäude gelüftet hatte, konnten die Menschen wieder
in ihre Wohnungen. Die Feuerwehren Schelklingen und Schmiechen waren
mit 28 Angehörigen und vier Fahrzeugen im Einsatz. Ebenso war ein
Rettungswagen am Brandort.
Rauchmelder können Leben retten, da sie im Brandfall rechtzeitig
Alarm auslösen. Die größte Gefahr geht dabei nicht von den Flammen
aus, sondern von dem Rauch. Er ist oft nicht sichtbar, hochgiftig und
kann innerhalb kürzester Zeit zur Bewusstlosigkeit führen. Ein
Rauchwarnmelder erkennt rechtzeitig jede Rauchentwicklung und schlägt
lautstark Alarm.
+++++0369988
Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe(at)polizei
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: Holger.Fink(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.02.2019 - 10:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2084274
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-UL
Stadt:
Ulm
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (UL) Schelklingen - Rauchmelder verhindert Schlimmeres / Ein vergessenes Essen führte am Dienstag in Schelklingen zu einem größeren Feuerwehreinsatz."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).