"Raser" mit 124 km/h auf der Kurt-Schumacher-Straße geblitzt
(ots) - Am gestrigen Dienstagabend, 26.02.2019,
führte die Polizei Geschwindigkeitsmessungen auf der Hattinger Straße
in Rotthausen und auf der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der
Veltins-Arena durch. 36 Verkehrsteilnehmer sind dabei negativ
aufgefallen. Trauriger "Spitzenreiter" war um 23 Uhr ein Fahrzeug mit
einem Gelsenkirchener Kennzeichen, das das Einsatzfahrzeug der
Polizei mit 124 km/h auf der Kurt-Schumacher-Straße passierte.
Erlaubt sind dort 70 km/h. Den "Raser" erwartet eine Geldbuße von 240
EUR zuzüglich Gebühren, zwei Punkte im Fahr-eignungsregister und ein
einmonatiges Fahrverbot. Bemerkenswert ist darüber hinaus die viel zu
schnelle Fahrweise eines Fahrers aus den Niederlanden. Er wurde von
den Beamten mit 95 km/h auf der Hattinger Straße geblitzt und
anschließend angehalten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt
dort 50 km/h. Der Fahrer musste vor Ort eine dreistellige
Sicherheitsleistung entrichten. Die Polizei appelliert erneut
eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer, die vorgeschriebene
Geschwindigkeit zu jeder Tageszeit zu beachten. Denn die
Geschwindigkeit hat bei einem Unfall immer entscheidenden Einfluss
auf die Schwere der Verletzungen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Thomas Nowaczyk
Telefon: 0209 365-2013
E-Mail: thomas01.nowaczyk(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.02.2019 - 11:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2084376
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" "Raser" mit 124 km/h auf der Kurt-Schumacher-Straße geblitzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).