Ab 1. März gelten neue Versicherungskennzeichen
(ots) -
Wer ab 1. März auf seinem Moped noch mit einem blauen
Nummernschild unterwegs ist, hat keinen
Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die
neuen Versicherungskennzeichen sind grün.
Versicherungskennzeichen gelten unter anderem für Kleinkrafträder,
wie Mopeds und Mofas, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum
haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Die
Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und
grün. Die neuen Nummernschilder sind grün und bis zum 29. Februar
2020 gültig. Die Kennzeichen sind direkt bei den
Kraftfahrtversicherern erhältlich. |erf
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Datum: 27.02.2019 - 14:41 Uhr
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