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Schlag gegen Hackerkollektiv

ID: 2084684

(ots) - Staatsanwaltschaft Köln und Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen geben bekannt:

Am Mittwoch (27. Februar 2019) haben Ermittler des
Landeskriminalamtes NRW unter Leitung der bei der Staatsanwaltschaft
Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC
NRW) Objekte in Bochum, Hamburg, im Landkreis Lahr und in der Schweiz
durchsucht. Darüber hinaus wurden Ermittlungsmaßnahmen in Österreich
durchgeführt.

Das Ermittlungsverfahren richtet sich im Wesentlichen gegen drei
zum Teil noch minderjährige Tatverdächtige. Diese werden beschuldigt,
im Jahr 2017 als Teil eines Hackerkollektivs die Webseiten und
IT-Infrastrukturen von mehreren großen Unternehmen und behördlichen
Einrichtungen durch sogenannte DDoS-Attacken ("Distributed Denial of
Service") angegriffen zu haben. Dadurch verursachten die
Beschuldigten eine Überlast auf den attackierten Servern, sodass
diese für übrige Nutzer nicht mehr verfügbar waren. Im Anschluss
daran forderten sie die Zahlung eines Geldbetrages, damit sie von
weiteren Angriffen abließen.

Einem 19jährigen, in Hamburg wohnhaften Beschuldigten wird darüber
hinaus zur Last gelegt, seit Dezember 2017 im Internet einen
"DDoS-Service", mit dem gegen Bezahlung Angriffe auf beliebige Ziele
durchgeführt werden konnten, und andere
Underground-Economy-Dienstleistungen betrieben zu haben.

Die Ermittlungen dauern an.

Auskunft erteilt der Pressesprecher der ZAC NRW:

Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker (02 21) 4 77 - 44 41
christoph.hebbecker(at)sta-koeln.nrw.de




ZAC NRW:

Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker
(02 21) 4 77 - 44 41
christoph.hebbecker(at)sta-koeln.nrw.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 27.02.2019 - 15:06 Uhr
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