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Legden - Angebotene Teerarbeiten weckten Argwohn

ID: 2084747

(ots) - Das Angebot verfing nicht: Stattdessen meldeten
sich mehrere Legdener am Dienstag bei der Polizei. Ihnen waren von
einem englischsprachigen Unbekannten Teerarbeiten angeboten worden -
das hatte bei den Betroffenen den Verdacht geweckt, Betrügern
gegenüberzustehen. Im Rahmen der Fahndung ermittelten Polizeibeamte
einen 35 Jahre alten Briten, der gerade auf einem Hof entsprechende
Dienste angeboten hatte. Er gab an, im Rahmen von Straßenbauarbeiten
Teerreste verarbeiten zu wollen. Bei seiner Überprüfung stellte sich
heraus, dass der 35-Jährige in der Vergangenheit bereits polizeilich
in Erscheinung getreten war. Ein Zusammenhang mit aktuellen
Straßenbauarbeiten ließ sich nicht feststellen. Die Beamten brachten
den Briten zur Polizeiwache in Ahaus. Diese konnte er nach einer
erkennungsdienstlichen Behandlung und einer Sicherheitsleistung
wieder verlassen.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, derartige
Leistungen ohne Prüfung in Anspruch zu nehmen. Bei den angeblichen
Handwerkern handelt es sich in vielen Fällen um Betrüger, die
gutgläubige Besitzer zu angeblichen Renovierungsarbeiten animieren
wollen, die leider im Nachhinein meist erst nach diesen
"Pfuscharbeiten" erforderlich sind.

Die Vorgehensweise ist nahezu immer gleich. Die sogenannten Tinker
geben in der Regel vor, Straßen geteert zu haben und mit dem noch
übrigen Teer günstige Arbeiten anbieten zu können. Bei Einwilligung
des Besitzers werden die Betrüger meist sofort tätig. Die
Handwerkerleistung wird jedoch unsachgemäß und mit billigsten
Materialien fertiggestellt. Auch weichen häufig die späteren
Forderungen von dem zuvor vereinbarten Preis beziehungsweise Angebot
erheblich ab. Nach Beendigung der Arbeiten sind die fahrenden
Kolonnen mit dem erhaltenen Geld verschwunden.

Damit nicht auch Sie Opfer der Betrüger werden, gibt Ihnen die




Polizei zum Schutz folgende Empfehlungen:

- Prüfen Sie eingehend das Angebot. Gehen Sie nie sofort auf das
vermeintliche "Schnäppchenangebot" ein.
- Fragen Sie am besten bei der Verbraucherzentrale oder
Handwerkskammer nach.
- Lassen Sie sich nicht auf "Schwarzarbeit" ein. Damit machen Sie
sich strafbar! Ein Einklagen des Schadens ist nur schwer
möglich. Meistens bleibt man auf dem Schaden sitzen.
- Gewähren Sie solchen "Teerkolonnen" keinen Zutritt zum Anwesen.
- Lassen die vermeintlichen Handwerker nicht von Ihnen ab,
verständigen Sie sofort

über Notruf die Polizei.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.02.2019 - 15:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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Legden



Kategorie:

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