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Verbotene Apotheke/ Nicht einfuhrfähige Medikamente sichergestellt

ID: 2084879

(ots) -
Da die im Paket versandten Medikamente in Deutschland allesamt
nicht einfuhrfähig sind, wurde einer Heilbronner Paketempfängerin der
Inhalt des an sie adressierten Pakets aus Brasilien nicht überlassen.

"Befinden sich Pillen oder Mittel, die zur Anwendung oder Einnahme
bestimmt sein könnten in Paketen, die bei uns am Zollamt abgeholt
werden müssen, werden wir besonders hellhörig", so Sven Figula,
Einfuhrabfertigungsleiter des Zollamts Heilbronn.

Für die im Paket versendeten zehn unterschiedlichen Arzneimittel,
die insgesamt aus mehr als 700 verschiedenen Pillen bestanden, wurden
Nachprüfungen bei dem für medizinische Produkte zuständigen
Regierungspräsidium veranlasst. Die von dort mitgeteilten Resultate
bestätigten die Vermutung der Zöllner.

In allen Fällen handelt es sich um nicht einfuhrfähige
Medikamente, die u. a. zur hormonalen Empfängnisverhütung, zur
Vorbeugung und Behandlung manischer Episoden oder von Pilzinfektionen
bzw. zur Behandlung von Depressionen und Bulimie verordnet werden.

Was mit dem Medikamentenmix nun passiert, darüber entscheidet das
Regierungspräsidium Stuttgart, wie auch über die Frage eines
möglichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen die Frau.

Zusatzinformationen:

Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz
der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen
Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Privatpersonen dürfen
nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Post- oder
Kurierversands grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland
beziehen. Privatpersonen haben lediglich die Möglichkeit,
Arzneimittel die hier in Deutschland für das betreffende
Anwendungsgebiet nicht erhältlich sind, bei einer in Deutschland
ansässigen Apotheke zu bestellen. Die Apotheke kann in diesem Fall




das Arzneimittel im Ausland beziehen und an die Besteller abgeben.
Hierfür benötigen Privatpersonen vorab eine entsprechende ärztliche
oder zahnärztliche Verschreibung.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 28.02.2019 - 08:00 Uhr
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