(BC) Laupheim - Betrunkene Autofahrerin / Die Polizei zog am Mittwoch eine alkoholisierte Autofahrerin in Laupheim aus dem Verkehr.
(ots) - Zeugen meldeten der Polizei gegen 18 Uhr einen
Mitsubishi in Laupheim mit auffälliger Fahrweise. Die Fahrerin soll
in Schlangenlinien gefahren sein und missachtete mehrere
Verkehrszeichen. Eine Polizeistreife fuhr an. Nach dem Hinweis
weiterer Zeugen, sahen die Beamten das Fahrzeug In der
Schillerstraße. Die 72-Jährige Fahrerin hatte geparkt und saß noch im
Auto. Bei der Kontrolle rochen die Polizisten Alkohol. Ein Test
bestätigte den Verdacht. Die Frau hatte zu viel getrunken. Über 2,7
Promille zeigte der Alkomattest. In einem Krankenhaus nahm ein Arzt
Blut ab. Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt.
Hinweis der Polizei: Gerade bei schweren Verkehrsunfällen ist
häufig Alkohol im Spiel. Denn Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein,
führt zu einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeiten und
Entfernungen, verengt das Blickfeld, beeinträchtigt Reaktion und
Koordination und er enthemmt. Diese Mischung ist gefährlich. Deshalb
empfiehlt die Polizei, Alkoholgenuss und Fahren konsequent zu
trennen. Damit alle sicher ankommen.
+++++++ 0376727
Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.02.2019 - 09:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2084964
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-UL
Stadt:
Ulm
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (BC) Laupheim - Betrunkene Autofahrerin / Die Polizei zog am Mittwoch eine alkoholisierte Autofahrerin in Laupheim aus dem Verkehr."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).