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Landesregierung gibt Wahlhelfern dienstfrei

ID: 2085125

(ots) - Für einen ordnungsgemäßen Ablauf bei Europa-,
Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern
und für die Ermittlung des Wahlergebnisses ist es unerlässlich, dass
in Verwaltungsangelegenheiten erfahrene Bedienstete auf freiwilliger
Basis als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewonnen werden. Im
Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa werden die
Mitglieder von Wahlvorständen, die Landesbedienstete sind, seit 2006
zum Ausgleich von den mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen
Belastungen an dem Arbeitstag, der auf den Wahltag folgt, frei
gestellt.

Im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Beschäftigten wird in der
Landesverwaltung künftig einheitlich verfahren werden. Die
Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Wahlhelferinnen und
Wahlhelfern künftig für den oft bis in die späten Nachtstunden
dauernden schwierigen und verantwortungsvollen Einsatz ein Tag
Dienstbefreiung als Ausgleich zu gewähren.

Mitarbeiter der Ministerien sowie den nachgeordneten Behörden, die
bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen bei in
Mecklenburg-Vorpommern als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aushelfen,
erhalten auf Antrag einen Tag Arbeits- bzw. Dienstbefreiung unter
Fortzahlung des Entgelts bzw. der Dienstbezüge. Die Freistellung
erfolgt grundsätzlich an dem Arbeitstag, der auf den Wahltag folgt.
Im Hinblick darauf, dass eine Freistellung aber nicht immer an dem
auf den Wahltag folgenden Arbeitstag möglich ist, kann die
Freistellung in begründeten Ausnahmefällen, so z.B. im Lehrerbereich,
auch erst innerhalb der nächsten Arbeitswoche, die auf den Wahltag
folgt, gewährt werden. Ein darüber hinausgehender Zeitrahmen wird
nicht eröffnet, da die Freistellung in zeitlich unmittelbarer Nähe
zum Wahltag erfolgen soll.

"Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Bereitschaft der




Landesbediensteten zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes steigt,
wenn am Arbeitstag, der auf den Wahltag folgt, eine Freistellung
ermöglicht wird", erklärt der Staatssekretär des Innenministeriums
Thomas Lenz. "Wir werden daher dem Landesrechnungshof, der
Landtagsverwaltung sowie den Kommunen empfehlen, entsprechend zu
verfahren und ihren Mitarbeitern den Ausgleichtag ebenso zu
gewähren."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 28.02.2019 - 11:34 Uhr
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