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Fröhliche Karnevalstage - aber Hände weg vom Steuer nach Alkoholkonsum

ID: 2085235

(ots) - SR/ Bielefeld - Die Polizei Bielefeld weist zur
Karnevalszeit auf die Gefahren beim Autofahren unter Alkohol- und
Drogeneinfluss hin.

Auch in diesem Jahr führt die Polizei in Bielefeld verstärkt
Verkehrskontrollen durch, um die Unverbesserlichen aus dem Verkehr zu
ziehen.

Jeder, der sich unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss hinter das
Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern bringt auch
andere in große Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden. Auch am
Morgen nach einer feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt
unter Umständen noch so hoch, dass sich eine Autofahrt grundsätzlich
verbietet.

Ein Autofahrer begeht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit -
die Folgen können Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sein. Ab 1,1
Promille begeht der Autofahrer eine Straftat, was Geldstrafe und
Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben kann. Auch bereits ab 0,3
Promille ist der Führerschein in Gefahr - bei auffälligem Verhalten,
so genannten Ausfallerscheinungen, oder bei einem Unfall kann die
Fahrerlaubnis entzogen werden. Da Alkohol sich bei jedem
unterschiedlich auswirkt, kann schon ein Glas Alkohol zu viel sein.
Alkoholtypische Auswirkungen können eine eingeschränkte Wahrnehmung,
Enthemmung, falsche Einschätzung von Geschwindigkeiten und
Entfernungen, Blickfeldverengung und Beeinträchtigung von Reaktion
und Koordination sein. Das Fahren unter Drogeneinfluss ist verboten
und kann mit Bußgeldern, Geldstrafen, Punkten, Fahrverboten, bis hin
zum Fahrerlaubnisentzug geahndet werden. Die Auswirkungen von Drogen
sind nicht vorhersehbar und individuell sehr unterschiedlich. Das
Unfallrisiko wird durch Mischkonsum von Alkohol und Drogen
potenziert.

Die Polizei rät allen Närrinnen und Narren, denen ihre
Fahrerlaubnis lieb und teuer ist und die künftig nicht zu Fuß gehen




wollen: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie Alkohol trinken
wollen und steigen Sie auf Busse, Bahnen oder Taxen um, oder klären
Sie bereits vor Fahrtantritt, wer nüchtern bleibt, damit am
Aschermittwoch keine "Katerstimmung" aufkommt. Setzen Sie sich als
Mitfahrer nie zu unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Fahrern
ins Auto. Versuchen Sie diese von der Fahrt abzuhalten.




Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld


Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023

https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0

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Datum: 28.02.2019 - 12:32 Uhr
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