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PI Goslar: Pressemitteilung vom 28.02.2019

ID: 2085283

(ots) - Mobiltelefon gestohlen.

Goslar. Am Mittwochvormittag, zwischen 11.30 und 11.50 Uhr,
entwendeten bislang unbekannte Täter das Smartphone Samsung S 7,
Farbe rosegold, einer 14-jährigen Goslarerin, das sich während ihres
Aufenthalts auf einer Bank vor dem Ratsgymnasium in der
Schilderstraße in ihrer Jackentasche befand. Bei der Tat entstand ein
Schaden in Höhe von mehreren hundert Euro. Die Polizei Goslar hat
dazu die Ermittlungen aufgenommen und bittet Personen, die
möglicherweise entsprechende Beobachtungen gemacht haben oder andere
sachdienliche Hinweise geben können, sich unter 05321/339-0 zu
melden.

Fahrzeug beschädigt und weggefahren.

Goslar. Am Mittwoch, zwischen 10.00 und 16.15 Uhr, wurde ein in
der Gosestraße, Fahrtrichtung An der Abzucht, ordnungsgemäß
abgestellter roter Opel Corsa mit GS-Kennzeichen durch ein Fahrzeug
offenbar beim Ein- oder Ausparken im vorderen linken Bereich
beschädigt. Der Verursacher entfernte sich mit seinem Fahrzeug
anschließend vom Ort des Geschehens, ohne sich weiter um den
angerichteten Schaden zu kümmern oder seine Art der Beteiligung dem
Geschädigten gegenüber anzugeben. Bei dem Vorfall entstand nach
ersten Schätzungen ein Schaden in Höhe von knapp einhundertfünfzig
Euro. Die Polizei Goslar hat dazu die Ermittlungen aufgenommen und
bittet Personen, die während des angegebenen Zeitraums entsprechende
Beobachtungen gemacht haben oder andere sachdienliche Hinweise geben
können, sich unter 05321/339-0 zu melden.

LKW viel zu schnell.

Bad Harzburg. Am Mittwoch, 27. Februar, gegen 11.30 Uhr, fiel
einer Streife der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Goslar im
Bereich der Marienteichbaude der B 4 ein Sattelzug auf, der mit sehr
hoher Geschwindigkeit vom Torfhaus kommend in Richtung Bad Harzburg
fuhr. Das Fahrzeug konnte aufgrund der hohen Geschwindigkeit erst auf




dem Großparkplatz in Bad Harzburg angehalten und überprüft werden. In
dem oben genannten Bereich besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung
von 20 km/h für Lkw über 7,5 Tonnen. Nach Auswertung der digitalen
Daten des Fahrzeuges stellte sich heraus, dass der betroffene
slowenische Fahrzeugführer im Bereich dieser
Geschwindigkeitsbeschränkung mit seinem beladenen Sattelzug fast 90
km/h gefahren war und auf der Gefällestrecke sogar noch einen Pkw
überholt hatte. Der Bereich Torfhaus war nach Auswertung sogar mit
fast 100 km/h im erlaubten 60 km/h Bereich durchfahren worden.
Auffällig war vor allem, dass er an der stationären
Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in der Folge durch
eine fast vollständig erfolge Vollbremsung auf 20 km/h vermindern
konnte. Danach wurde mit 80 km/h weitergefahren. Darüber hinaus
musste bei der Kontrolle festgestellt werden, dass der Sattelzug
erheblich zu hoch war, so dass noch Umbauarbeiten am Fahrzeug
vorgenommen werden mussten. Zudem hatte der Fahrer gegen Lenk-und
Ruhezeiten verstoßen. Zur Wahrung eines Bußgeldes wurde eine
Sicherheitsleitung in Höhe von 1.890 Euro erhoben. Auf Grund des
Umstands, dass weder Fahrer noch das Unternehmen selbst zum
Überprüfungszeitpunkt in der Lage waren, diesen Betrag zu entrichten,
wurde die Weiterfahrt bis zum Folgetag untersagt. Erst nach Zahlung
des genannten Betrages konnte er die Fahrt fortsetzen. Dem
slowenischen Fahrer des Sattelzuges war die Gefahr in der genannten
Gefällestrecke in keinster Weise bewusst. Für einen deutschen
Sattelzugfahrer wäre bei dieser Art von Verstößen ein Bußgeld von 600
Euro, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte fällig gewesen.

Siemers, KHK




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle(at)pi-gs.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 28.02.2019 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Goslar



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