Dreistigkeit siegt nicht immer
(ots) - Am Abend des 27. Februar 2019 war eine 43-jährige
Frau gleich zwei Mal ohne den erforderlichen Fahrausweis mit dem Zug 
unterwegs. Bei der Fahrkartenkontrolle im IC 2073 auf der Fahrt von 
Hamburg nach Ludwigslust schlug sie unvermittelt dem Zugbegleiter mit
der flachen Hand ins Gesicht. Dieser schloss sie daraufhin von der 
Weiterfahrt aus, so dass ihre Reise zunächst in Ludwigslust auf dem 
Bahnhof endete. Wenig später stieg sie in den RE 13966 Richtung 
Schwerin - wiederum ohne im Besitz einer Fahrkarte zu sein. Am 
Bahnhof Schwerin wurde sie dann durch den Zugbegleiter an eine 
Streife des Bundespolizeireviers Schwerin übergeben. Bei der 
Personenkontrolle staunten die Beamten nicht schlecht, als die 
fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung
der Staatsanwaltschaft Würzburg ergab. Dieser lag ein Strafbefehl 
wegen gefährlicher Körperverletzung durch das Amtsgericht Würzburg 
zugrunde. Da die Frau die Geldstrafe in Höhe von 1.800,00 EUR nicht 
begleichen konnte, musste sie nunmehr eine Ersatzfreiheitsstrafe von 
120 Tagen in der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt antreten. 
Hinzu kommen noch die Ermittlungsverfahren wegen des Erschleichens 
von Leistungen und der Körperverletzung.
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Datum: 28.02.2019 - 13:27 Uhr
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