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(BC) (GP) (HDH) (UL) Region - In der Hochzeit der Fasnet / Die Polizei hat für die letzten "tollen Tage" des Jahres verstärkte Kontrollen angekündigt.

ID: 2085929

(ots) - Schon Mitte Januar hatte die Polizei über die
närrischen Tage mehr Präsenz und verstärkte Kontrollen angekündigt.
"Bekannte Brennpunkte gezielt im Blick haben und konsequent gegen
Störer und Straftäter vorgehen sind Teile unserer Strategie", sagte
Polizeisprecher Holger Fink.

Alkoholbedingte Delikte wie Schlägereien, Trunkenheitsfahrten und
provokantes Auftreten sowie Verstöße gegen den Jugendschutz würden
die Polizisten im Auge haben und dagegen einschreiten. Zusammen mit
ihren Partnern, das heißt mit Kommunen, Veranstaltern und Vereinen,
hat die Polizei schon in den Vorbereitungen für ein größtmögliches
Maß an Sicherheit gesorgt. Über die Wochen hinweg hat die Polizei
verstärkt kontrolliert und wird dies jetzt umso mehr tun.
Insbesondere im Umfeld von Veranstaltungen. Der glombige Donnerstag
verlief nach einer ersten Einschätzung der Polizei überwiegend ruhig:

(BC) Bei Kontrollen in Bad Schussenried und im Raum Riedlingen
musste die Polizei nur einzelnen Jugendlichen Alkohol abnehmen. Bei
Verkehrskontrollen nahe Bad Buchau hielt die Polizei zwar zwei Fahrer
an, die Alkohol getrunken hatten, ihre Werte hielten sich jedoch im
Bereich des Erlaubten. Ein Autofahrer gab gegen Mitternacht an einer
Kontrollstelle in Oggelshausen zunächst die falschen Personalien an.
Das stellte sich schnell heraus. Und es zeigte sich, dass er gar
keinen Führerschein hat. Jetzt erwartet ihn eine Anzeige.

(GP) In Geislingen ging auf einer Veranstaltung ein Betrunkener
auf eine Bekannte los. Sie erlitt leichte Verletzungen. Die Polizei
ermittelt nun gegen den 20-Jährigen. Der hatte fast zwei Promille
intus. Die Veranstaltungen in Donzdorf gingen ruhig über die Bühne.
Jedoch musste der Rettungsdienst kurz vor 2 Uhr einem Jugendlichen
helfen, dem es nicht gut ging. Die Ursache ist bislang nicht bekannt.




An einer Kontrollstelle in Wäschenbeuren kontrollierte die Polizei
zwischen Mitternacht und 1.30 Uhr 60 Fahrzeuge. Die Promillewerte
hielten sich hier alle im Rahmen des Erlaubten. Das war bei einem
Autofahrer ganz anders, der kurz vor 23 Uhr auf der Autobahn in
Richtung Karlsruhe fuhr. Ein Zeuge hatte bemerkt, dass der Wagen in
Schlangenlinien fuhr. In Sorge um die Sicherheit verständigte der
Zeuge die Polizei. Das war gut so. Denn der 21-Jährige am Steuer war
stark betrunken. Das lässt zumindest das Ergebnis des Alkoholtests
vermuten: rund zwei Promille. Der junge Fahrer musste mit zur
Blutprobe. Seinen Führerschein ist er erst mal los, eine Anzeige
kommt auf ihn zu. Die übrigen Veranstaltungen im Landkreis verliefen
weitgehend ohne besondere Vorkommnisse, meldet die Polizei.

(HDH) Auch im Landkreis Heidenheim hielten sich die Autofahrer an
die Vorschriften. Deshalb verliefen die Kontrollen mit dem positiven
Ergebnis, dass die Polizei alle Fahrer weiterfahren lassen konnte.
Dagegen endete der Abend für ein Mädchen und einen Jungen früher als
von ihnen erwartet. Sie hielten sich gegen 1 Uhr noch auf einer
Veranstaltung auf, obwohl sie erst 17 waren. Die Beschäftigten wurden
auf die Beiden aufmerksam. Sie sprachen den Jugendlichen ein
Hausverbot aus und übergaben sie der Polizei. Die ließ die Beiden von
den Eltern abholen.

(UL) In Ehingen wurde gegen 23 Uhr ein Mann von einem Unbekannten
angegriffen. Der 28-Jährige erlitt durch einen Schlag leichte
Verletzungen. Die Polizei sucht jetzt den Angreifer und ermittelt
wegen der Körperverletzung. Ein solche Strafanzeige steht auch einem
20-Jährigen ins Haus, der gegen 2 Uhr auf einen 21-Jährigen losging.
Der Angegriffene musste sich anschließend im Krankenhaus behandeln
lassen. Bereits gegen 19 Uhr hatte sich ein Siebenjähriger von seiner
Familie im Getümmel auf dem Marktplatz abgesondert. Eine
Lautsprecherdurchsage half, schnell war der Bub wieder bei den
Eltern. In Westerheim gerieten gegen 3 Uhr zwei Betrunkene
aneinander. Einer erlitt leichte Verletzungen. Bereits kurz nach
Mitternacht waren zwei junge Frauen aufeinander losgegangen. Eine
Zeugin, die sie trennen wollte, erlitt leichte Verletzungen. Ebenso
eine der beiden jungen Frauen. In diesen Fällen ermittelt die Polizei
wegen der Körperverletzungen. Die übrigen Veranstaltungen im
Landkreis verliefen weitgehend ohne besonderen Vorkommnisse, meldet
die Polizei.

Das Polizeipräsidium Ulm erinnert an Ihre Tipps für einen
unbeschwerten Verlauf:

- Hände weg vom Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen - von Drogen
sowieso.
- Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie Ihren
Führerschein verlieren.
- Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer
unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen - das Geld ist
gut investiert.
- Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher,
wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt.
- Setzen Sie sich nicht zu berauschten Fahrern ins Auto. Das kann
lebensgefährlich sein.
- Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber
die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die
Jugendschutzbestimmungen in erster Linie die Erwachsenen in die
Pflicht. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder
Bier getrunken werden. Der Ausschank oder das Spendieren von
Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken - auch
Mix-Getränken und Alkopops - sind aber nur an Volljährige
erlaubt.
- Insbesondere Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu
werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem
Alkoholkonsum gleichen. Die Substanz ist im Blut und im Urin nur
wenige Stunden nachweisbar. Daher ist sehr wichtig, bei einem
begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin
ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt
vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen
und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtig
Bekannten keine offenen Getränke anzunehmen.

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Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
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Datum: 01.03.2019 - 11:49 Uhr
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