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Walsrode:Polizeiinspektion und Stadt reagieren mit erster Maßnahme auf Vorfälle in der Diskothek "Studio 78"

ID: 2085962

(ots) -
Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v. 01.03.2019
Nr. 2

28.02 / Polizeiinspektion und Stadt reagieren mit erster Maßnahme
auf Vorfälle in der Diskothek "Studio 78"

Walsrode: Die Polizeiinspektion Heidekreis und die Stadt Walsrode
weisen in einer gemeinsamen Erklärung im Einvernehmen mit dem
Betreiber die Diskothek "Studio 78" und den Nahbereich zu einem
"gefährlichen Ort" im Sinne des Gefahrenabwehrgesetzes
(Niedersächsisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz [Nds. SOG]) aus.

Die in den letzten Monaten sich häufenden Vorfälle, insbesondere
die Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Gruppen, bei
denen Unbeteiligte teils schwer verletzt wurden, haben das
Sicherheitsempfinden der Walsroder Bevölkerung erheblich
beeinträchtigt. Zwischen dem 01.01.2018 und dem 03.02.2019 kam es in
der Diskothek, aber auch im unmittelbaren Umfeld, zu einer Vielzahl
polizeilicher Einsätze, wobei 116 Straftaten aktenkundig wurden. Die
Bandbreite der Delikte ist groß und reicht von einfachen und
gefährlichen Körperverletzungen über Landfriedensbruch, Drogenhandel,
Diebstähle und Sachbeschädigung bis hin zu Gefangenenbefreiung und
Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Besucher, die sich in Zukunft an und in der Diskothek sowie im
Bereich der Rudolf-Diesel-Straße und der Wernher-von-Braun-Straße
während der Öffnungszeiten der Diskothek aufhalten, müssen damit
rechnen, kontrolliert zu werden. Anders als sonst üblich und
rechtlich möglich, rechtfertigt allein der Aufenthalt einer Person an
einem "gefährlichen Ort" die Feststellung der Personalien der
betreffenden Person sowie die Durchsuchung der mitgeführten Sachen.
"Wir sind damit am Anfang einer Reihe von Maßnahmen, die in Walsrode,
aber auch im gesamten Landkreis, in den kommenden Wochen und Monaten




durchgeführt werden" so der Leiter der Polizeiinspektion,
Polizeidirektor Stefan Sengel.

"Die Maßnahme" so Bürgermeisterin Helma Spöring, "ist ab dem
01.03.2019 für ein Jahr ausgelegt und betrifft den Zeitraum
unmittelbar vor, während und unmittelbar nach den Öffnungszeiten der
Diskothek. Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist es, besonders die
Straftaten, die als "von erheblicher Bedeutung" beurteilt worden
sind, signifikant zu minimieren und somit letztlich das
Sicherheitsempfinden der Bevölkerung wiederherzustellen."

"Das ist ganz in unserem Sinne", so der Betreiber. "Wir erhoffen
uns dadurch Ruhe reinzubringen und letztendlich unser Hausrecht
durchsetzen zu können".




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Heidekreis
Pressestelle
Olaf Rothardt
Telefon: 05191 9380-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hk.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 01.03.2019 - 11:54 Uhr
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