Alkohol im Karneval - nicht am Steuer!
(ots) - Dass bei den Karnevalsfeiern gerne Alkohol
getrunken wird, weiß auch die Polizei. Doch Mancher setzt sich dann
Betrunken ans Steuer seines Autos. Daher führt die Polizei im
Rhein-Sieg-Kreis während der "Feiertage" verstärkt Alkoholkontrollen
durch. Bei den Kontrollen an Weiberfastnacht (28.02.2019) gingen den
Beamten drei Alkohol-Sünder ins Netz. Gegen 18.40 Uhr wurde ein
41-jähriger Opel-Fahrer auf der Hauptstraße in Siegburg mit knapp
zwei Promille kontrolliert. Der Mann aus Siegburg händigte nach der
Blutprobenentnahme auf der Polizeiwache seinen Führerschein aus. Fast
ein Promille zeigte das Testgerät bei einer 50-jährigen Fahrerin auf
der Landstraße 269 (L269) zwischen Troisdorf-Bergheim und
Niederkassel-Mondorf an. Die Frau aus Ruppichteroth kam mit zur
Polizeiwache und musste eine Blutprobe abgeben. Ihren Führerschein
beschlagnahmten die Polizisten. Die Beschlagnahme des Führerscheins
und die Blutprobenentnahme war das Ergebnis der Trunkenheitsfahrt
eines 19-Jährigen aus Windeck. Er war mit seinem Opel von der
Eitorfer Polizei auf der Burg-Windeck-Straße in Windeck kontrolliert
worden. Der Test vor Ort zeigte rund 1,25 Promille an. Gegen alle
Autofahrer wird wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr
ermittelt. Auch in den nächsten Tagen wird die Polizei
Rhein-Sieg-Kreis ihre Kontrollen fortsetzen. Für Fahranfänger in der
zweijährigen Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre gilt auch zu
Karneval die Null-Promillegrenze. Für andere Autofahrer droht bereits
ab 0,3 Promille der Führerscheinentzug, wenn Anzeichen von
Fahruntauglichkeit festgestellt werden oder man an einem Unfall
beteiligt ist. Auch Restalkohol am Tag nach dem Feiern kann
möglicherweise zum Führerscheinentzug führen. (Bi)
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Datum: 01.03.2019 - 12:06 Uhr
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