Hoher vierstelliger Bußgeldbescheid wegen Mindestlohnverstoß/ Betrieb im Baugewerbe missachtet Mindestlohn
(ots) - Da eine im Landkreis Heilbronn ansässige Firma
den im Baugewerbe geltenden Mindestlohn missachtete, wurde gegen sie
eine Geldbuße in Höhe von 9978,00 Euro verhängt.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Heilbronn bestätigten den Anfangsverdacht, dass die Firma den im
Baugewerbe zu zahlenden Mindestlohn nicht eingehalten hat. So wurden
einem dort angestellten Arbeitnehmer zwischen Juli und Dezember 2016
insgesamt 4989,39 Euro Arbeitslohn vorenthalten.
Gegen die Firma wurde durch das Hauptzollamt Heilbronn deswegen am
31. August 2018 ein Bußgeldbescheid erlassen, gegen den sie jedoch
Rechtsmittel einlegte. Da dem Einspruch nicht stattgegeben wurde,
musste dieser dem Amtsgericht Heilbronn zur Entscheidung vorgelegt
werden.
Der betroffene Firmeninhaber hatte noch vor der für 24. Januar
2019 anberaumten Gerichtsverhandlung seinen Einspruch zurückgenommen,
so dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde.
Zusatzinformation:
Neben dem allgemein gültigen Mindestlohn bestehen für bestimmte
Branchen abweichende Regelungen. So unterliegt z.B. die Baubranche
dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einem derzeitigen
Mindestlohn in Höhe von 11,75 Euro für ungelernte bzw. 14,95 Euro für
gelernte Arbeitnehmer (ab 01.03.2019 Lohngruppe 1: 12,20 Euro und
Lohngruppe 2: 15,20 Euro).
Bei dem Mindestlohn handelt es sich um einen Bruttolohn, der als
Geldleistung zu berechnen und auszuzahlen ist. Die Entlohnung im Wege
der Gewährung von Sachbezügen, also Leistungen des Arbeitgebers, die
dieser als Gegenleistung für die Arbeitsleistung in anderer Form als
in Geld erbringt, ist nicht zulässig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 01.03.2019 - 13:00 Uhr
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