Abholung von Fundsachen endet beinahe im Gefängnis
(ots) - Ein 27-jähriger Plauener holte am gestrigen
Donnerstagnachmittag seine Geldbörse und seinen Ausweis im Plauener
Bundespolizeirevier im oberen Bahnhof ab. Die Gegenstände waren dort
als Fundsache abgegeben worden.
Bei der Prüfung auf Rechtmäßigkeit des Besitzes kam heraus, dass
gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Körperverletzung vorliegt. Das
Amtsgericht Plauen hatte ihn deshalb per Strafbefehl zu einer
Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 13 Euro verurteilt. Die daraus
resultierende Gesamtsumme von 1.560 Euro war bislang noch nicht
beglichen, weshalb dem Vogtländer eine 120-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe drohte.
Die darüber informierte Mutter schickte schließlich dessen
Großvater mit dem Betrag zum Revier, sodass dieser nach der dortigen
Einzahlung die Dienststelle mit seinem Enkel wieder verlassen konnte.
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Eckhard Fiedler
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Datum: 01.03.2019 - 14:13 Uhr
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