Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss/Urkundenfälschung
(ots) - Am 01.03.2019 gegen 11:45Uhr wird ein
71-jähriger Frankenthaler auf seinem Motorroller einer
Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle kann
festgestellt werden, dass die angebrachten Versicherungskennzeichen
zum einen auf einen anderen Motorroller ausgestellt und zudem auch
schon 2012 zuletzt auf einen anderen Motorroller zugelassen war.
Weiterhin wird im Rahmen der Verkehrskontrolle Atemalkoholgeruch
festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,62 Promille.
Nach abschließenden Tests auf der Polizeidienststelle werden
Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere sichergestellt um zu
verhindern, dass der Mann erneut mit einem Kraftfahrzeug im
alkoholisierten Zustand führt. Neben den Kosten für das Verfahren,
kommt gemäß dem Bußgeldkatalog auf den 71-Jährigen nun eine Strafe in
Höhe 500EUR sowie ein Fahrverbot zu. Weiterhin wird eine Strafanzeige
wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
sowie des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetzes
eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal (Pfalz)
Laura Schwarz
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Datum: 02.03.2019 - 08:29 Uhr
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