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Ennepe-Ruhr-Kreis - Karneval 2019 - Polizeitipps zur 5. Jahreszeit

ID: 2087024

(ots) - Alkohol am Steuer ist auch in der
Faschingszeit strikt tabu, denn bereits ein Konsum in geringen Mengen
verringert die Verkehrstüchtigkeit! Die Strafen sind dieselben wie zu
jeder anderen Jahreszeit und schon eine geringe Alkoholkonzentration
im Blut kann je nach Begleiterscheinung eine Geldbuße, Punkte und
gegebenenfalls ein Fahrverbot mit sich bringen. Das gilt übrigens
auch für Fahrrad- und Pedelec-Fahrer! Nur weil man ein Fahrzeug
führt, das ohne Fahrerlaubnis genutzt werden darf, ist man nicht
grundsätzlich vor einem Führerscheinentzug geschützt. Und bitte
denken Sie auch an den Restalkohl nach einer ausdauernden
Feier-Nacht. Im Grundsatz gilt: Wer ausgiebig feiern möchte, sollte
auf öffentliche Verkehrsmittel umsatteln, sowohl in der Party-Nacht,
als auch am Morgen danach!

Aber auch für Jecken die nüchtern bleiben gibt es vor der
Teilnahme am Straßenverkehr einiges zu beachten: Die Kostümierung
darf weder Sicht, noch Gehör oder Bewegungsfähigkeit des
Fahrzeugführers einschränken. Hier droht sonst unter Umständen
ebenfalls eine Geldbuße.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Pressestelle

Telefon: 02336/9166-2120 o. Mobil 01525/4765005
Fax: 02336/9166-2199
E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis(at)polizei.nrw.de

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Datum: 03.03.2019 - 14:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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