Verkehrskontrolle im Husumer Bereich - Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern im Fokus der Beamten
(ots) - Am 01.03. jeden Jahres müssen
alle Kleinkrafträder und gleichgestellte Kraftfahrzeuge mit einem
neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Wird ein Fahrzeug
ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb genommen, wird
gegen den Fahrzeugführer und gegebenenfalls auch gegen den
Fahrzeughalter ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz
eingeleitet.
Anlässlich des jährlichen Kennzeichenwechsels fand im Bereich
Husum und Umland am Freitag (01.03.19) eine Verkehrskontrolle des
Polizei-Autobahn und Bezirksrevieres Nord, Fachdienst Husum, statt.
In der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr wurden durch die beiden
Streifenwagenbesatzungen insgesamt neun Verstöße nach dem
Pflichtversicherungsgesetz festgestellt.
Ein kontrollierter Verkehrsteilnehmer gab gegenüber den Beamten
an, dass er davon ausgegangen sei, dass die alten Kennzeichen noch
bis einschließlich März gültig wären. Ein weiterer war der Annahme,
dass noch Februar sei.
Alle waren jedoch überrascht, als ihnen eröffnet wurde, dass der
Verstoß mit einer Geldstrafe von mehreren 100,-EUR geahndet wird und
sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Neben den Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurden
wegen weiterer Verstöße noch 18 Verwarnungsgeldverfahren, vier
Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren wegen "Fahren ohne
Fahrerlaubnis" eingeleitet.
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Norderhofenden 1
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Sandra Otte
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Datum: 04.03.2019 - 15:32 Uhr
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Husum/Kreis Nordfriesland
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