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Landkreis Pinneberg und Landkreis Segeberg - Polizei setzt Anhalte- und Sichtkontrollen fort

ID: 2087901

(ots) - Die Polizeidirektion Bad Segeberg wird in den
Landkreisen Pinneberg und Segeberg auch weiterhin Anhalte- und
Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum durchführen.

Die ursprüngliche Anordnung gemäß § 180 Abs. 3
Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein des Leitenden
Polizeidirektors Andreas Görs ist aktuell vom Amtsgericht Bad
Segeberg verlängert worden. Sie gilt bis zum 3. April 2019.

Derartige Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger der Stadt, da sie im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls
einen wichtigen Beitrag leisten, Täter zu überführen und damit die
Zahl der Einbrüche zu reduzieren. Die im Rahmen der Kontrollen
gewonnenen Erkenntnisse wertet die Polizei mit dem Ziel
Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung verdächtiger Personen
nachvollziehen zu können sorgfältig aus. Die bisherigen Kontrollen
der Polizei fanden bei den betroffenen Verkehrsteilnehmern sowie bei
den Anwohnern großen Zuspruch.

Näheres zu den Anhalte- und Sichtkontrollen ist der
Medieninformation der Polizeidirektion Bad Segeberg vom 14. November
2018 unter:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4115581

sowie der Homepage der Landespolizei,

www.polizei.schleswig-holstein.de,

zu entnehmen. Unter der Rubrik Einbruchsbekämpfung sind darüber
hinaus die zehn FAQs zur Einbruchsbekämpfung gelistet.

Unverändert gilt der Grundsatz, bei verdächtigen Wahrnehmungen
schnellstmöglich den Notruf der Polizei zu wählen. Die 110 ist ein
elementarer Baustein bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität.




Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Arnd Habermann
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg(at)polizei.landsh.de





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Datum: 04.03.2019 - 16:01 Uhr
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