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Serbische und ukrainische Fenster sowie Alkohol aus Bulgarien versteuert

ID: 2088403

(ots) -
Durchblick im wahrsten Sinne des Wortes und einen guten Riecher
bewiesen Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts
Heilbronn, als sie zuletzt unverzollte und unversteuerte Waren bei
Autobahnkontrollen entdeckten.

Bereits am 19. Januar 2019 deckte die mobile Kontrolleinheit den
Einfuhrschmuggel von zum Einbau in Belgien bestimmten neuen Fenstern
mit einem Gegenwert von mehreren tausend Euro auf. Ohne
zollrechtliche Papiere oder sonstige steuerrechtliche Nachweise
transportierte der 36-jährige Fahrer eines Transporters die insgesamt
30 Fenster aus Serbien auf der A 6 bei Kirchberg, als Zollbeamte sein
Gespann einer Kontrolle unterzogen. Da er keinen Verzollungs- und
Versteuerungsnachweis für die Fenster vorlegen konnte, wurden Zoll
und Steuern in Höhe von knapp 1500,00 Euro erhoben. Gegen den Mann
wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der
Steuerhinterziehung eingeleitet.

Zu beanstanden durch die Kontrolleinheit Verkehrswege war zur
Mittagszeit am selben Tag auch der gewerbliche Transport von über 60
Liter Alkohol. Bei der Kontrolle eines Kleintransporters auf dem Weg
nach Großbritannien fanden die Zöllner an der Kontrollstelle in der
Nähe von Crailsheim unversteuerte Markenspirituosen in Mengen, die
eine rein private Verwendung ausschlossen. Gegen den 41-jährigen
bulgarischen Fahrer leiteten die Beamten daher auch ein
Steuerstrafverfahren ein und erhoben eine Barsicherheit in Höhe von
320 Euro, die die fälligen Steuern sichert.

Bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle eines ukrainischen
Fahrzeugs am 15. Februar 2019 gegen 13:00 auf der A 6 bei Waldenburg
stellte der Zoll erneut unverzollte Kunststofffenster verschiedenster
Größen - dieses Mal laut Frachtpapieren aus der Ukraine nach
Großbritannien - fest. Nachdem der Mann 381,00 Euro für nicht




gezahlten Zoll und nicht entrichtete Einfuhrumsatzsteuer vor Ort
nachgezahlt hatte, konnte er seinen Weg auf die Insel fortsetzen.
Auch gegen ihn leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des
Verdachts der Steuerhinterziehung ein.

Alle Vorgänge wurden an die Straf- und Bußgeldstelle des Zolls
abgegeben.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 05.03.2019 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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