99 und 120 Tage - Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle
(ots) - Am Samstagabend wurde im Stadtgebiet Trier ein
25-jähriger Rumäne als Fahrer eines Fahrzeuggespannes kontrolliert.
Die Überprüfung seiner Person und der Fahrzeuge ergab, dass er nicht
im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und für das
Zugfahrzeug und den Anhänger kein Versicherungsschutz besteht.
Weiterhin lag gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München
wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls vor. Nach Untersagung
der Weiterfahrt wurde er zur JVA Trier verbracht, wo er die noch zu
verbüßende Freiheitsstrafe von 99 Tagen absitzt. Ein
Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des
Verstoßes gegen das Ausländerpflichtversicherungsgesetz wurde
eingeleitet.
Im Rahmen der Überprüfung eines 36-Jährigen in der Balduinspassage
Trier wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Ravensburg vorlag. Das Amtsgericht Biberach hatte
ihn wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro
respektive einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Weiterhin
war er zur Ingewahrsamnahme und Rückführung in die Klinik Sonnenwende
Bad Dürkheim aufgrund Eigengefährdung durch die PI Bad Dürkheim
ausgeschrieben. Zu guter Letzt lagen auch noch zwei
Aufenthaltsermittlungen der STA Mainz und des AG Ulm wegen
Schwarzfahrens vor. Er gab an, die geforderte Geldstrafe nicht
bezahlen zu können und in ein Krankenhaus zu wollen. In Absprache mit
der Klinik Sonnenwende und der JVA Wittlich wurde er ins Krankenhaus
der JVA Wittlich eingeliefert.
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Stefan Döhn
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Datum: 05.03.2019 - 16:30 Uhr
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